Eingriff in Religionsfreiheit oder Tierschutz?

Schächten in der Wallonie künftig verboten! Großen Dank und herzlichen Glückwunsch an Wallonien!

Offene Aussendung – Leserbrief von Ulrich Dittmann

Kommentar zu dem RNZ-Artikel: Zentralrat der Juden sieht Religionsfreiheit unter Beschuss

Siehe
www.rnz.de/politik/politik-aus…
oder www.grenzecho.net/19843/artike…
und www.fellbeisser.net/news/schae…

„Das Verbot des betäubungslosen Schächtens, das nun auch in der Wallonie in Kraft tritt, ist ein weiteres Zeichen dafür, dass die Religionsfreiheit europaweit unter Beschuss ist“, sagte Josef Schuster in Brüssel.

Der Vorsitzende der Tierschutzorganisation Gaia, Michel Vandenbosch, widerspricht und bringt es auf den Punkt: Er betont, dass es nicht um Eingriffe in die Religionsfreiheit gehe, sondern um den Tierschutz. Die Reaktion einiger religiöser Führer seien übertrieben. Die Gesetze seien in demokratischen Prozessen mit großer Mehrheit und Stimmen aus allen Parteien beschlossen worden. „Das ist kein Gesetz, das das rituelle Schlachten verbietet, sondern nur das Schlachten ohne vorherige Betäubung“.

Schuster, das ist der vom ZJD, der seit Jahren nach schlicht volksverdummender Manier Narrenfreiheit und Sonderrechte für archaisches, grauenvolles, betäubungsloses Abmetzeln von Tieren, als “Religion” einfordert. Übelste Tierquälerei soll unabdingbarer Bestandteil einer Religion sein? Was ist das für eine lebensverachtende “Religion” die dies angeblich einfordert und keine Qualminderung beim Schlachten gestatten soll?

Seine Hoffnung „… dass der Europäische Gerichtshof das Verbot aufhebe…“ wird sich kaum erfüllen. Siehe Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg/EGMR (Application no.274 177 95). Ein Verbot des Schlachtens ohne Betäubung verstößt nicht gegen Religionsfreiheit. Rituelles Schlachten ist kein Gottesdienst. Der französische Staat hatte der Vereinigung Chaáre Shalom ve Tesedek, einer jüdisch-orthodoxen Gruppe nicht erlaubt zu schächten, d.h. betäubungslos zu schlachten. Der EGMR sah darin keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit…

Es gilt, dass eine hilflose westeuropäische Politik aus unverständlicher serviler Duldungsstarre endlich erwacht und nicht weiterhin fortschrittlicher, ethisch begründeter Tierschutz im Würgegriff fanatischer, extremistischer Schächtpropagandisten verröchelt.

Und entsprechend ist auch das Gesetz in der Wallonie zu interpretieren und zu werten: „Das Verbot des betäubungslosen Schächtens, das nun auch in der Wallonie in Kraft tritt, ist ein weiteres Zeichen dafür, dass ernsthafter Tierschutz europaweit mehr und mehr Einzug hält.

Nach Angaben des deutschen Bundeszentrums für Ernährung ist festzuhalten: “Aus tiermedizinischer Sicht ist eine Betäubung vor der Schlachtung unentbehrlich, um mögliche Todesängste und Schmerzen beim Entbluten zu verhindern.”

Übel, übel, wenn ein Schuster vom ZJD das nicht so erkennen mag.- Denn es sind ja nicht DIE Juden, die diese ekelerregende Tierquälerei zwingend mit „Religion“ verbinden – sondern nur einige Ewiggestrige. Enttäuschend und beschämend, dass Schuster sich wider alle Vernunft vor den Karren dieser spannen lässt.

So sei abschließend auch Samuel Dombrowski, Düsseldorf, KZ-Überlebender, zitiert, mit dem ich lange Zeit bis zu seinem Ableben im Tierschutz zusammenarbeiten durfte: “Das Schächtproblem ist wie eine Eiterbeule die nicht abheilen wird, solange Tiere ohne Betäubung qualvoll getötet werden.“

Mehr zum Thema siehe: wolodja51.wordpress.com/das-be… und dort weitergehende Linkhinweise.

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Ulrich Dittmann / 25.08.2019
Arbeitskreis für Umweltschutz und Tierschutz –
BAG gegen betäubungsloses Schächten
Postfach 11 55
D – 67801 Rockenhausen
Tel.: 0151 / 65 444 016
ulrich.dittmann-arbeitskreis-t…

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AK Dittmann (25.08.2019; 12:54 Uhr)
ulrich.dittmann-arbeitskreis-t…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 25.08.2019
twitter.com/fellbeisser

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