Hallo Ihr Lieben,

wie schon angekündigt, anbei unser Flyer mit weiteren Informationen zu o.g. großer Kundgebung in Stuttgart.

Wir haben ganz aktuell entschieden, die Veranstaltung stattfinden zu lassen.

Wir bitten Euch alle um Teilnahme, Verteilung und Bewerbung.

Vielen Dank!

Herzliche Grüße,

Simone Forgé
Stühleweg 1
D-79585 Steinen
simone.forge@menschfairtier.de

www.menschfairtier.de
www.menschfairtier.de/

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Man sollte nie dem Glauben verfallen, eine kleine Gruppe ideenreicher, engagierter Menschen könnte die Welt nicht verändern. Tatsächlich wurde sie nie durch etwas anderes geändert. (Margaret Mead)

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Am 18.02.2020 um 14:36 Uhr schrieb Simone Forgé:

Liebe Tierfreunde,

der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 06.02.20 leider den Beschluss des VG Sigmaringen, dass die Kälbertransporte nach Spanien „rechtens” waren, bestätigt.
Die Veterinärämter halten sich daher an den Beschluss des VG Sigmaringen, und die Kälbertransporte finden weiterhin statt. Es ist unfassbares Unrecht und Leid für die Kälber!
(Das Thema ist insgesamt sehr umfassend und auch kompliziert; nähere Infos im Anschluss an diese Mail und anbei auch ein Artikel von heute aus der Badischen Zeitung)

Daher planen wir aktuell eine Kundgebung in Stuttgart am Samstag, den 04.04.2020, 11:00 – 14:00 Uhr.

Bitte notiert den Termin bereits jetzt fest in den Kalendern, und wir hoffen auf zahlreiche Teilnahme!

Nähere Informationen folgen. Dies als erste kurze Info, damit Ihr den Termin einplanen könnt.

BITTE: helft uns bzw. den Kälbern mit Eurer Teilnahme, mit einer Spende für diese Kundgebung oder Verteilung dieser Info. Danke an Euch alle!

Bis dahin liebe Grüße,

Simone

Simone Forgé
Stühleweg 1
D-79585 Steinen
simone.forge@menschfairtier.de

Spendenkonto: DE59 5003 1000 1072 0760 08 Triodos Bank mensch fair tier e.V.

www.menschfairtier.de
www.menschfairtier.de/

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Man sollte nie dem Glauben verfallen, eine kleine Gruppe ideenreicher,
engagierter Menschen könnte die Welt nicht verändern. Tatsächlich wurde sie nie durch etwas anderes geändert. (Margaret Mead)

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Ein Kälbertransport, der sich nicht an die Vorgaben der EU-Tiertransportverordnung hält, ist rechtswidrig und darf nicht genehmigt werden. Folgende Vorgaben macht die Verordnung:

Ein Kälbertransport darf grundsätzlich die höchstzulässige Beförderungsdauer von 19 Stunden nicht übersteigen. Das verlangt die EU-Tiertransportverordnung. In der Praxis ist das aber meist der Fall. Denn eine Pause muss zur Fütterung der Kälber (mit einem Milchaustauscher) eingelegt werden. Die Kälber können nicht auf dem LKW gefüttert werden, denn LKW mit der technischen Ausstattung, die eine Fütterung mit Milchaustauscher vorsehen, gibt es aktuell nicht. Daher müssen die Kälber abgeladen und aus Eimern mit Saugstutzen gefüttert werden.

Für eine Versorgung von 200 Kälbern mit Milch oder Milchaustauscher aus Eimern mit verformbaren Saugern und mit Abladen und späterem Wiederaufladen in der Pause wäre folgende Zeitplanung erforderlich:

• Abladen der Kälber: mind. 30 Min.;

• Tränken der 200 Kälber aus den Eimern mit verformbaren Saugern bis zur Sättigung aller Tiere: ca. 2 Stunden, wenn dafür vier bis fünf Betreuungspersonen zur Verfügung stehen (ein Tränken der Kälber darf auch nicht einfach so aus dem Eimer erfolgen, sondern muss über einen Sauger erfolgen, damit bei dem Kalb der notwendige Schlundrinnenreflex ausgelöst wird);

• anschließende Ruhepause für die Kälber zur Labgerinnung: mind. ca. 2 Stunden (die Nicht-Einhaltung dieser Ruhepause bildet einen Verstoß gegen den Grundsatz aus Art. 3 Satz 1 der EU-TTVO, weil durch eine fehlende oder unzureichende Labgerinnung bei den Kälbern vermeidbare Leiden, insbesondere durch Verdauungsstörungen und starken Durchfall, entstehen können);

• Wiederaufladen der Kälber: 1 Stunde;

Außerdem gibt es in der Praxis keine LKW, über die die Kälber gefüttert werden können wie z.B. adulte Tiere, die aus dem LKW-Tränksystem trinken können:

Fehlen eines im Innern des Transportfahrzeuges installierten Versorgungssystems, das aus einem mit Milch oder Milchaustauscher gefüllten Tank, aus Rohrleitungen und aus Zitzen in Kopfhöhe der Kälber, die das Kalb ins Maul nehmen und an denen es saugen kann, besteht. Im Licht von Anhang I Kapitel VI Nr. 1.4 i. V. mit Art. 3 Satz 2 Buchstaben a und h ist es erforderlich, die Vorgaben in Anhang I Kapitel VI Nr. 2.2 für die Wasserversorgung bei nicht abgesetzten Kälbern – entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts Sigmaringen – auf die Versorgung mit erwärmter Milch, Milchaustauscher oder ggf. Elektrolytlösung anzuwenden. Diese Auslegung von Anhang I Kapitel VI Nr. 2.2 der EU-TTVO ergibt sich daraus, dass bei nicht abgesetzten Kälbern keine Unterscheidung zwischen Tränkung und Fütterung möglich ist. Sie wird deshalb auch von der EU-Kommission und der deutschen Bundeslandwirtschaftsministerin vertreten.

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Gesendet: Dienstag, 10. März 2020 um 16:35 Uhr
Von: “Simone Forgé” simone.forge@menschfairtier.de
Betreff: WICHTIG: große Protestkundgebung gegen Kälbertransporte – Samstag, 04.04.2020 in Stuttgart

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Übersandt von:
Martina Patterson (10.03.2020; 17:20 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.net

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 11.03.2020
twitter.com/fellbeisser

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