Kontakt: Carolin von Schmude

Langlingen / Stuttgart, 25. März 2019 – Ein Augenzeuge berichtete PETA, dass ein Taubenzüchter in Langlingen im September 2018 drei „unbrauchbaren“ Tauben mit der Begründung „Das macht man so“ den Kopf abriss. PETA erstattete wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Strafanzeige. Der Beschuldigte wurde vernommen und gestand. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg informierte die Tierschutzorganisation nun mit einem Bescheid (Az. NZS 1601 Js 36325/18) darüber, dass das Verfahren gegen eine Zahlung in Höhe von 200 Euro eingestellt wurde. PETA weist darauf hin, dass dies kein Einzelfall war, sondern es sich bei dieser Tat um eine übliche Praxis im „Brieftaubensport“ handelt. Die Organisation fordert ein Verbot von Taubenwettflügen in Deutschland.

„Tauben, die aus Prestige- oder Profitgründen für Wettflüge missbraucht werden, müssen oft Hunderte Kilometer in ihren Heimatschlag zurückfinden – viele kommen nie am Ziel an. Obendrein ist es gang und gäbe, den Tieren bei vollem Bewusstsein den Kopf abzureißen, wenn sie nicht die gewünschte Leistung erbringen. In Züchterkreisen wird dies euphemistisch als ‚Selektion‘ bezeichnet. Dieser tierquälerische Zeitvertreib muss umgehend verboten, mindestens jedoch behördlich überwacht werden“, so Dr. Christian Arleth, Rechtsanwalt bei PETA. …

PETA Deutschland e.V. (Pressemitteilung) (Blog) – 25.03.2019
www.peta.de/langlinger-briefta…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 25.03.2019
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