Michael Ehlers

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Jahr 2012 hat jeder Bundesbürger nun die Möglichkeit, sich gegen die Zwangsbejagung auf seinem Grund und Boden zu wehren. Dieser Richterspruch war für viele der deutschen Jäger sicher eine schallende Ohrfeige, aber vor allem auch ein weiteres deutliches Zeichen dafür, dass viele Bürger mit der Jagd in ihrer jetzigen Form nicht mehr einverstanden sind …

Weinheimer Nachrichten – Odenwälder Zeitung – 17.05.2014
www.wnoz.de/index.php?WNOZID=7…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 17.05.2014
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