Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. – Pressemitteilung vom 29.03.2020

Wegen des aktuell gegen Deutschland laufenden Vertragsverletzungsverfahrens aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht hat die Bundesregierung nun – mit fast acht Jahren Verspätung – Entwürfe für Änderungen im Tierversuchsrecht vorgelegt. „Diese jedoch sind nach Einschätzung der Tierschutzverbände grob unzureichend“ so der Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung von PETA Deutschland, Dr. Edmund Haferbeck, die stellvertretenden Vorsitzenden von Ärzte gegen Tierversuche, Dr. Corina Gericke und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, Dr. Barbara Felde, Torsten Schmidt vom Bund gegen Missbrauch der Tiere sowie Christina Ledermann vom Verband Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner.

Über zwanzig durch die EU-Kommission gerügte Fehler sollen nun in den Entwürfen zur Änderung von Tierschutzgesetz und Tierschutz-Versuchstierverordnung von der Bundesregierung behoben werden. „Es wird jedoch klar, dass die Bundesregierung an vielen Stellen versucht, den Status quo – eine nicht tierschutzgerechte und europarechtswidrige Regelung der Tierversuche – beizubehalten“, kritisieren die Tierschutzverbände.

(…)

Lesen Sie bitte die vollständige Pressemitteilung online unter:

29. März 2020: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland – Tierschutzverbände fordern eine vollumfängliche und zweifelsfreie Umsetzung des EU-Tierversuchsrechts

———-

Pressestelle Menschen für Tierrechte (29.03.2020; 11:01 Uhr)
ledermann@tierrechte.de

———-

Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 29.03.2020
twitter.com/fellbeisser

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein