Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. und der Erna-Graff-Stiftung – Pressemitteilung vom 28.03.2020

Die aktuelle Situation ist nicht nur für Menschen bedrohlich, auch Tiere leiden aufgrund der Einschränkungen. In den verwaisten Städten betrifft dies neben verwilderten Katzen auch unzählige Stadttauben, die auf Nahrungsabfälle sowie Fütterung angewiesen sind. Mit den derzeitigen Regelungen ist es schwierig, die Tauben zu versorgen, es droht ein massenhaftes Verhungern. Menschen für Tierrechte hat gemeinsam mit der Erna-Graff-Stiftung ein Musterschreiben zur Unzulässigkeit von Taubenfütterungsverboten während der Corona-Pandemie erstellt. Dieses kann als Antrag zur kurzfristigen Aussetzung des Verbots genutzt werden.

Angesichts von Schließungen und Ausgangsreglementierungen als Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus ist das öffentliche Leben zum Erliegen gekommen – und damit die Versorgung der Stadttauben. Da es sich nicht um Wildtiere, wie zum Beispiel Ringel- oder Türkentauben, sondern um ehemalige Haustiere beziehungsweise deren Nachkommen handelt, hängt ihr Überleben von Fütterungen und Nahrungsabfällen, als notdürftiger Ersatz, ab.

(…)

Lesen Sie bitte die vollständige Pressemitteilung online unter:

28. März 2020: Hilfe für Stadttauben: Musterantrag für Aussetzung des Fütterungsverbots

———-

Pressestelle Menschen für Tierrechte (28.03.2020; 10:00 Uhr)
ledermann@tierrechte.de

Siehe auch:

Corona-Krise: Den Stadttauben droht Hungertod
www.nordbayern.de/region/nuern…

———-

Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 28.03.2020
twitter.com/fellbeisser

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein