Rückfragehinweis:
Isabell Eckl, 0677 63724450, medien@vgt.at

VGT begrüßt Rauch-Vorschlag, fordert jedoch höhere Strafen und Aus für Lebendtiertransporte in Drittstaaten.

Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN begrüßt die Verschärfung der Strafen bei nicht-regelkonformen Tiertransporten und die Forderung nach EU-weit strengeren Regeln. Künftig können pro Vergehen Organstrafverfügungen in der Höhe von bis zu 500 Euro unmittelbar von der Exekutive ausgestellt werden, die direkt an Ort und Stelle eingehoben werden sollen. Exekutivbeamt:innen sind aber keine Veterinär:innen und verfügen nicht über fachgerechte Kenntnisse betreffend der physischen und psychischen Bedürfnisse der Tiere auf den Transporten. Darum fordert der VGT schon seit längerem umfassende Ausbildungen für Exekutivbeamt:innen, die Tiertransporte kontrollieren. Die Forderung von Tierschutzminister Rauch nach einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Verkehrspolizei und Veterinärbehörden unterstützt der VGT ebenso.

Das Strafmaß für Gesetzesverstöße ist jedoch nach wie vor zu niedrig angesetzt. In Österreich drohen Geldstrafen zwischen € 200,- bis € 5.000,-. In Deutschland beträgt das Mindeststrafmaß 5.000 € und in der Schweiz drohen sogar Haftstrafen von bis zu 3 Jahren. Gemäß Art. 25 der EU-Tiertransportverordnung müssen die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die vergleichsweise niedrigen österreichischen Sanktionen sind definitiv zu gering, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, da sie vom Transportunternehmer leicht einkalkuliert werden können.

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Verein Gegen Tierfabriken (27.01.2023; 16:11 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 27.01.2023
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