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PETA appelliert an Regierungen der Länder und Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE sowie FDP, GroKo-Entscheidung bundesverfassungsgerichtlich prüfen zu lassen.

Stuttgart, 15. März 2019 – Gestern haben PETA und Prof. Dr. iur. Anne Peters LL.M. (Harvard) das „Rechtsgutachten zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 17.12.2018“ auf einer Pressekonferenz im Berliner Büro der Tierschutzorganisation vorgestellt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche Zulassung der Fortsetzung der betäubungslosen Kastration verfassungswidrig ist. PETA lässt den Regierungen der Bundesländer nun das von Prof. Dr. iur. Anne Peters und Ass. iur. Julian Arnold verfasste Rechtsgutachten zukommen und appelliert an die Politiker, die Fristverlängerung vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

„Im Fall der nochmaligen Fristverlängerung für die betäubungslose Kastration hat der Gesetzgeber das Staatsziel Tierschutz offensichtlich verkannt und hat es zu gering gewichtet im Vergleich zu den Grundrechten der Landwirtschaftsunternehmer, die auch auf dem Spiel stehen. Der Gesetzgeber hat außerdem die Tatsachen nicht richtig ermittelt und die vorhandenen Alternativen nicht ausreichend geprüft – und all das ist verfassungswidrig“, erklärt Prof. Dr. iur. Anne Peters, Direktorin des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. „Das Gutachten liefert Argumente, um zum Beispiel ein Verfahren anzustrengen, was letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte. Das Bundesverfassungsgericht könnte das Gesetz für verfassungswidrig erklären, wegen Verletzung des Staatsziels Tierschutz. …

Ein Interview mit Prof. Dr. iur. Anne Peters finden Sie hier: cloud.peta.de/index.php/s/bR65…

PETA Deutschland e.V. (Pressemitteilung) (Blog) – 15.03.2019
www.peta.de/rechtsgutachten-vo…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 15.03.2019
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