Furchtbar und hochgradig skandalös: das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen verbotenen Qualtransport von 66 trächtigen Rindern nach Marokko genehmigt!!!

Der Rhein-Sieg-Kreis und das Verwaltngsgericht Köln haben aus Tierschutzgründen einen geplanten Transport von 66 trächtigen Rindern verboten.
Die Sch…Spedition aus Troisdorf hat dann einen sog. Eilantrag an das OVG Münster gerichtet, deren unsägliche Richter den furchtbaren Transport mit grausamem
Lebensende für die armen Tiere genehmigte: die wirtschaftlichen Interessen der Spedition wären wichtiger.
Anmerkung: dieses OVG in Münster hat bis heute in unzähligen Fällen immer und immer wieder gegen Tiere und gegen Tierschutzrecht entschieden!!!
Was ist da los? Was sind dort für Richter/Richterinnen tätig? Was sind die Hintergründe für die immer wieder skandalösen Urteile?
Besteht der Verdacht auf Bestechung oder auf Tierhass? Das ist kein übler Zufall mehr…
Wut und Trauer und großes Mitleid mit diesen 66 armen Tieren!!! Bitte protestiert vehement und macht die Nachricht unten für alle bekannt! Weit verbreiten bitte.

Aktuelle furchtbare Nachricht: (die 66 trächtigen Rinder werden in diesem Moment bereits durch die Gegend Richtung Marokko gekarrt):

Münster/Siegburg (epd). Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen verbotenen Transport von 66 trächtigen Rindern nach Marokko per Eilentscheidung doch genehmigt. Die Untersagungsanordnung vom Rhein-Sieg-Kreis sei voraussichtlich rechtswidrig, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss (AZ: 20 B 1958/20). Nach Ansicht der Richter beruht sie rein auf Vermutungen. Der Rhein-Sieg-Kreis sei als örtliche Tierschutzbehörde für den Erlass derartiger Regelungen zudem nicht zuständig, sondern der Verordnungsgeber, hieß es. Das OVG hob damit eine vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln auf.
Der Rhein-Sieg-Kreis hatte den Tiertransport durch Bescheid vom 8. Dezember mit der Begründung untersagt, die Tiere würden in Marokko voraussichtlich nicht tierschutzgerecht behandelt. Den dagegen gerichteten Eilantrag der Spedition aus dem Rhein-Sieg-Kreis hatte das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag abgelehnt. Mit einer Beschwerde vorm Oberverwaltungsgericht hatte die Firma letztlich Erfolg. Der Tiertransport sollte noch am Freitag starten.

Es sei erheblich zweifelhaft, ob die in Rede stehende Gefahr von Verstößen hinreichend konkret sei, heißt es in der Begründung des 20. Senats am OVG. Der Rhein-Sieg-Kreis stütze sich lediglich auf allgemeine Erkenntnisse zum Umgang mit Rindern in Marokko. Deren Verlässlichkeit sei bislang nicht durch neutrale Stellungnahmen, etwa staatlicher Stellen, abgesichert.
Die nach der Erkenntnislage verbleibenden erheblichen Unwägbarkeiten und Ungewissheiten ermächtige eine Behörde nicht dazu, Verstöße als wahrscheinlich zu unterstellen und der betroffenen Spedition den Nachweis aufzubürden, dass es nicht zu Zuwiderhandlungen gegen Anforderungen des Tierschutzgesetzes kommen wird, hieß es. Vielmehr müsse die Behörde den Sachverhalt selbst ermitteln. Bei der allgemeinen Interessenabwägung überwiege das wirtschaftliche Interesse der Spedition, erklärten die Richter abschließend. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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Gesendet: Freitag, 11. Dezember 2020 um 19:33 Uhr
Von: “Andrea Widdermann” AndreaLucky42@gmx.de
An: “Astrid Laban” a.laban@dynatron.de
Betreff: Fw: Furchtbar und hochgradig skandalös: das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen verbotenen Qualtransport von 66 trächtigen Rindern nach Marokko genehmigt!!!

Gesendet: Freitag, 11. Dezember 2020 um 17:37 Uhr
Von: “sg-dortmund@t-online.desg-dortmund@t-online.de
An: “info@animal-public.deinfo@animal-public.de
Betreff: Furchtbar und hochgradig skandalös: das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen verbotenen Qualtransport von 66 trächtigen Rindern nach Marokko genehmigt!!!

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Übersandt von:
Barbara Dr. Wardeck-Mohr (11.12.2020; 20:18 Uhr)
dr-wardeck-mohr-hunde@web.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 12.12.2020
twitter.com/fellbeisser

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