Offener Brief an alle, die es verdammt nötig haben, nicht offiziell als Verbrecher bezeichnet zu werden – denn der Abschuss nach Wolfsrissen darf und kann nicht mit der Tötung auch nur eines Wolfes einhergehen!

Der Passus des “ernsthaften wirtschaftlichen Schadens” hat seit dem 08.11.2018 seine diesbezügliche Begründung verloren, da die Europäische Kommission am 08.11.2018, gemäß Pressemeldung des Bundesnaturschutzministeriums Pressemitteilung Nr. 218/18| Artenschutz folgendes entschieden hat:

Landwirte können ihre Investitionen in Vorsorgemaßnahmen gegen Wolfsrisse künftig zu 100 Prozent erstattet bekommen. Das entschied die Europäische Kommission heute und verbesserte die Entschädigungsquote damit um 20 Prozentpunkte.

Die Europäische Kommission hat heute entschieden, dass Investitionen in Vorsorgemaßnahmen gegen Risse von Weidetieren durch Wölfe zu 100 Prozent durch die Länder finanziert werden können, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gilt. Bislang konnten Schafhaltern und Landwirten nur 80 Prozent der Vorsorgekosten, etwa für die Anschaffung von wolfssicheren Zäunen oder von Herdenschutzhunden erstattet werden. Auch solche Schäden, die infolge eines Wolfsrisses auftreten, dürfen fortan vollständig erstattet werden.

Neu ist, dass dies auch für indirekte Schäden gilt, wie zum Beispiel für die Behandlungskosten gerissener Tiere beim Veterinär oder für die Arbeitskosten bei der Suche versprengter Tiere nach einem Angriff. Auch hier waren vorher nur 80 Prozent staatliche Erstattung zulässig.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßt die Entscheidung der Kommission: “Mir ist es sehr wichtig, dass Weidetierhalter in Deutschland auf ganzer Linie entlastet werden – von der Vorsorge bis zur Schadensregulierung. Deshalb habe ich mich in Brüssel dafür eingesetzt, dass die dabei entstehenden Kosten den Schäfern und Weidetierhaltern vollständig erstattet werden. Das hilft Schäfern, Landwirten, dem Grünland in Deutschland – und letztlich auch den Wölfen.”

Die Entscheidung der EU-Kommission ist nach intensiven Bemühungen Deutschlands gefallen. Unter Leitung von Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth fanden in den letzten Monaten mehrere Besprechungen von Delegationen von Bundesregierung und Ländern mit der EU-Kommission in Brüssel statt, um eindringlich dafür zu werben, dass Weidetierhalter zusätzliche Kosten infolge der Rückkehr des Wolfes in Deutschland vollständig erstattet bekommen dürfen.

Von der jetzigen Entscheidung der Kommission noch nicht erfasst sind weitere indirekte Vorsorgekosten der Landwirte – etwa für den zusätzlichen Arbeitsaufwand, der mit dem Aufstellen von Zäunen verbunden ist. Hier wird der Bund weiter darauf drängen, auch für diese Aufwendungen die vollständigen Kosten erstatten zu können.

Ein einzelner Wolf darf folglich nur getötet werden, wenn von diesem eine wirkliche Gefahr für Menschen ausgeht! Keinesfalls jedoch darf, wenn kein ausreichender Herdenschutz als ausreichende Vorsorge gegen evtl. Wolfsangriffe angewandt worden ist oder gar Mischlinge von Wolf und Hund getötet – wie es im “Amtsdeutsch” so schön heißt “der Natur entnommen werden”!!!

Eine Abschussgenehmigung kann deshalb lediglich in Ausnahmefällen nach Paragraf 45 des Bundesnaturschutzgesetzgebung erteilt werden, doch dazu bedarf es großer Hürden, die keinesfalls weder der obigen Pressemeldung und folglich einer “sogenannten” Kompromisslösung der Bundesregierung überlassen werden können!

Und erst recht nicht den Vorstellungen einer Frau Klöckner entsprechen!

Wenn sich diese Bundesregierung nicht der, dem obigen Presseartikel folgenden Verbrechensverfolgung gegen EU-Beschlüsse schuldig machen und lediglich dem langen “Zoff” ein Ende bereiten will, die in jedem Falle vorsätzlich europarechtliche Verbrechen gegen den Wolf darstellen, schuldig machen möchte, sollte sie schnellstens diesen angeblichen Kompromiss vergessen!

Wie die Badische Zeitung berichtete, leitete das Bundesumweltministerium am 20.05.2019 den Referentenentwurf an die Fachverbände zur Stellungnahme. Das ist ein wichtiger Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Zwischen Umwelt- und Agrarministerium hatte es monatelang Streit gegeben um die Frage, unter welchen Bedingungen Wölfe geschossen werden können. Die Tiere stehen in Europa unter strengstem Schutz! Seit einigen Jahren breiten sie sich in Deutschland wieder aus. Wie viele Wölfe ganz genau in Deutschland leben, ist nicht bekannt. Der Bauernverband schätzte 2018 ihre Zahl auf 970 bis 1300, Tendenz steigend.

Erst am 20.05.2019 wurde vom BUM die Existenz eines Wolfs im Landkreis Sigmaringen bestätigt.

Was Naturschützer bejubeln, bereitet Tierhaltern Probleme. Immer wieder werden Tiere getötet, auch wenn sie hinter Zäunen weiden. Bislang konnten Wölfe zum Abschuss freigegeben werden, die Schutzzäune überwanden und Tiere rissen. Vielen reicht das nicht. Auch deswegen wuchs der Druck auf Schulze und Agrarministerin Julia Klöckner (CDU), einen Kompromiss zu finden. “Ich bin froh, dass sich das Bundesumweltministerium nun doch bewegt hat”, sagte Klöckner.

Es sei “keinem normal denkenden Menschen” zu erklären, dass bisher reißende Wölfe erst geschossen werden dürften, “wenn der DNA-Abgleich gemacht und der Wolf bei erneuter Tat ertappt worden ist”. (Warum und wieso ist dies keinem “normaldenkenden” Menschen zu erklären, werden doch menschliche Straftäter auch erst bestraft, wenn ihre Schuld eindeutig nachgewiesen werden kann!!!)

Ihr Abschuss soll künftig erlaubt werden können, wenn sie “ernsten” landwirtschaftlichen Schaden anrichten – und genau das, ist aufgrund der Entscheidung der europäischen Kommission, die Wolfsrisse zu 100 % zu ersetzen, nichtig geworden! Bisher ist von “erheblichen” Schäden die Rede, was “existenzbedrohend” meint.

Das soll auch Hobbyschäfern ermöglichen, eine Entschädigung zu erhalten.

“Die Richtung stimmt, aber für eine Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung reicht das noch nicht”, sagte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken. In Regionen mit ausgeprägter Weidetierhaltung solle sich der Wolf gar nicht erst ansiedeln. Der Jagdverband (ein zweifelsfreier Lust- und Tiermörderverband) nannte den Vorschlag einen “kleinen Schritt”, es brauche aber ein umfassendes Konzept. Unter anderem fordern die Jäger, grundsätzlich zuständig zu sein, wenn es um den Abschuss geht (sind diese doch unzweifelhafte anerkannte Verbrecher, wenn es um tierisches Leben geht!).

Im Entwurf steht, die Behörden sollten sie “nach Möglichkeit” berücksichtigen, (ständig mordende Menschen haben keinerlei Rücksicht zu erwarten!). Torsten Reinwald vom Jagdverband nannte das Vorgehen des Umweltministeriums “Überrumpelungstaktik”, weil die Verbände nur “einige Stunden” Zeit für ihre Stellungnahme bekommen hätten (während Tier – und Naturschutzverbände erst überhaupt nicht gefragt wurden!!!).

Am 20.05.2019 hatte das Bündnis “Forum Natur”, zu dem Bauern- und Jagdverband gehören, ein eigenes Konzept vorgestellt (was nie und nimmer realisiert werden kann!).

Es sieht unter anderem vor, einen “Akzeptanzbestand” zu definieren – wird diese Zahl überschritten, soll es “Schutzjagden” geben können (einen Akzeptanzbestand hätte doch der homo sapiens nötiger!).

Naturschützer zeigten sich unzufrieden mit den Plänen der Bundesregierung. “Nur wenn Weidetierhalter finanziell einheitlich und möglichst unbürokratisch unterstützt werden, werden die Probleme angegangen”, sagte der WWF (der wohl die Beschlüsse der Europäischen Kommission nicht kennt!).

Zudem könne die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes Bibern, Fischottern u.a. schaden.
Der Naturschutzbund Nabu sieht ebenfalls “keinen Gewinn für die Koexistenz für Mensch, Weidetier und Wolf”. Die Pläne schafften keine Rechtssicherheit. Ministerien und Kanzleramt hätten besser an der Verbesserung des Schutzes der Nutztiere gearbeitet, Bejagung sei “kein effektiver Herdenschutz”.

Leider scheint es sich bei den Nutztierhaltern (speziell den Schäfern) größtenteils um Menschen zu handeln, denen in Wahrheit das Schicksal ihrer Tiere völlig egal zu sein scheint. Ansonsten würden sie nicht jährlich zu den muslimischen Opferfesten, “ihre ach so geliebten Tiere”, den Moslems überlassen, die diese dann auf die barbarischste Weise, die es überhaupt nur gibt, wollüstig schächten!

Letztlich sei nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass sich ausgerechnet Deutschland stets den Vorgaben der Europäischen Kommission mit größter Hingabe widmet! Deshalb sollte dieses Deutschland auch bezüglich der Wölfe die von der Europäischen Kommission am 08.11.2018 entschiedenen Vorgaben anerkennen und keineswegs sein eigenes “verbrecherisches wolfstötendes Süppchen” kochen!

Es kann und darf nicht sein, dass, nachdem durch lusttötende Jäger der Wolf in unseren Breiten völlig ausgerottet wurde, jetzt erneute Vernichtungsfeldzüge gegen diesen, für die Natur so sehr notwendigen Prädator, von einer Staatsregierung in die Wege geleitet werden sollen!
Auch eine BRD – Regierungselite darf sich keiner hochgradigen Verbrechen schuldig machen, die eindeutige Strafverfolgungen nach sich ziehen!
Schließlich ist es unverständlich, dass gerade das Bundesumweltministerium, was doch wohl kein Kurzzeitgedächtnis haben sollte, ihre eigene Pressemitteilung Nr. 218/18/Artenschutz über den doch wohl sehr wichtigen Entscheid der Europäischen Kommission vom 08.11.2018 völlig vergessen hat, wenn es den notorischen Wolfgegnern, wie die obige Pressemeldung unmissverständlich bekannt gibt, einen Kompromiss gefunden zu haben, der den Abschuss von Wölfen erleichtern soll, der unverkennbar aus der landwirtschaftlichen – und Jägerecke kommt!

Im Namen und Auftrag der Unabhängigen Tierschutz-Union Deutschlands und aller Menschen, denen unsere Natur, die Tiere und auch ihre Mitmenschen noch etwas bedeuten.

Mit freundlichen Grüßen,

Harald von Fehr, Kooperationsleiter der Tierschutz-Union

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Unabhängige Tierschutz – Union Deutschlands
Rechtsdurchsetzungsorganisation für Tierschutz, Natur und Umwelt
Aktionsbündnis – „Natur ohne Jagd“ – Union zum Schutz allen Lebens

angeschlossen bundesweit tätige Tier- und Naturschutzorganisationen und Einzelpersonen,
deren Arbeitsgebiet im karitativen und politischen Wirken für Tiere, Natur und Umwelt liegt.
Ansprechpartner im Netzwerk bundesweiter Tierschutz-Notruf 0700 – 58585810
Kooperationsleitung – Tüttleber Weg 13 – 99867 Gotha U T – U D
Tel.: (03621) 400766 u. 506610 # Fax: (03621) 506611 # Mail: harald.von-fehr@tierschutz-uni…

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Gesendet: Montag, 27. Mai 2019 um 16:38 Uhr
Von: “UT-UD H.v.F.” harald.von-fehr@tierschutz-uni…
Betreff: WG: UT-UD – Schreiben v. 27.05.2019 – Offener Brief zum Verbrechen von Wolfstötungsabsichten

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Übersandt von:

Martina Patterson (27.05.2019; 17:15 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.net

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 28.05.2019
twitter.com/fellbeisser

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