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Leipzig (ots)
Folgender Text ist bei exakter Quellenangabe MDR “Exakt” freigegeben:

Der Mannheimer Strafrechtler Jens Bülte kritisiert die häufige Straflosigkeit bei Tierschutzdelikten: “Wenn man sich die staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen anschaut, macht es den Eindruck, als wollte man die Verfahren möglichst schnell einstellen”, kritisiert der Wissenschaftler im MDR-Magazin “exakt”. Die Folge sei eine unzureichende Strafverfolgung im Bereich der Massentierhaltung.

Jens Bülte hat zahlreiche Verfahren der Staatsanwaltschaften gegen Massentierhalter untersucht. Diese würden überwiegend eingestellt. Insgesamt gab es im Jahr 2016 laut statistischem Bundesamt 755 Verurteilungen wegen Tierquälerei. 705 endeten mit einer Geldstrafe. Von den 50 verhängten Freiheitsstrafen, die oft zur Bewährung ausgesetzt wurden, fallen nach Meinung Bültes nur sehr wenige in den Bereich der gewerblichen Tierhaltung. “Die Justiz hat einen blinden Fleck bei Tierquälerei in landwirtschaftlicher Tierhaltung.”, so Bülte. …

Presseportal.de (Pressemitteilung) – 26.06.2019; 11:21 Uhr
www.presseportal.de/pm/129256/…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 26.06.2019
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