2019 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Ab 2021 ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln verboten. Die Zeit bis dahin wird genutzt, um die Umstellung auf praxistaugliche Alternativen zu ermöglichen. Künftig können deshalb auch Landwirte oder andere sachkundige Personen das Narkosemittel Isofluran bei der Ferkelkastration einsetzen. Das hat das Kabinett beschlossen.

Landwirte oder andere sachkundige Personen dürfen künftig Isofluran als Narkosemittel bei der Ferkelkastration einsetzen.

Das Fleisch männlicher Schweine kann einen sehr unangenehmen Geruch entwickeln. Es gilt als schwer oder gar nicht verkäuflich. Unter acht Tage alte Ferkel werden deshalb bisher häufig ohne Betäubung kastriert.

Diese derzeit übliche Praxis ist ab 2021 verboten. Dann dürfen Ferkel nur noch unter wirksamer Schmerzausschaltung kastriert werden. …

Bundesregierung (Pressemitteilung) – 08.05.2019
www.bundesregierung.de/breg-de…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 08.05.2019
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