Pressereferat der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung – Pressemitteilung 64/2018 vom 12.07.2018
Immer wieder erliegen Urlauberinnen und Urlauber der Versuchung, den süßen Hund oder das niedliche Kätzchen vom Strand oder der Hotelanlage mit nach Hause zu nehmen. Streunende Tiere in Urlaubsländern könnten jedoch von Parasiten oder Erregern befallen sein, die zum Teil auch auf den Menschen übertragbar sind. Es besteht die Gefahr, dass Erreger nach Deutschland eingeschleppt werden und sich hier ausbreiten. Daher sollten streunende Tiere nicht mit nach Hause genommen werden.
Wichtig ist auch der Schutz des eigenen Hundes, wenn dieser mit in den Urlaub fährt. Wer nicht auf die Mitnahme des Tieres in den Urlaub verzichten will, sollte sich vorher tierärztlich beraten lassen.
Eine Checkliste für Hunde aus dem Ausland und Hinweise für den richtigen Schutz Ihres Haustieres im Ausland finden Sie unter: www.esccap.de/start/
Berlinerinnen und Berliner müssen für einen Hund oder eine Katze übrigens nicht weit reisen: Im Tierheim Berlin warten hunderte Hunde und Katzen auf ein neues Zuhause. Die Tiere sind alle eingehend tierärztlich untersucht, geimpft, entwurmt und gechipt.
Bei Rückfragen: Michael Reis, Stellv. Pressesprecher, 030 9013 3644
Pressereferat der
Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
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Pressestelle SenJustVA (12.07.2018; 12:19 Uhr)
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Siehe auch:
Tierische Urlaubsmitbringsel – Tiergesundheit und Artenschutz sind vorab zu berücksichtigen
www.focus.de/regional/essen/es…
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 12.07.2018
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