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LUZERN – Ein Landwirt ist vom Bezirksgericht Willisau zu einer bedingten Gefängnisstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Zudem muss er zwei Bußen von je 300 Franken bezahlen.
Er hat sich der mehrfachen Widerhandlung gegen das Tierschutz- und das Tierseuchengesetz sowie des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig gemacht. …
Luzerner Zeitung – 14.04.2018; 15:30 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 14.04.2018
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