Karlsruhe erlaubt Rüstem Altinküpe, Aßlar, betäubungsloses Schächten.
(Pressemitteilung vom 02.10.2009 des Bundesverfassungsgerichts “Schächten von Tieren”)
Dieses nun vorliegende Urteil erreichte – sicherlich nicht ohne politische Drahtzieher im Hintergrund – Schächt-Metzger Rüstem Altinküpe, Ex-Autoschlosser und Milli-Görüs-Ehrenmitglied, der einst beim Weg durch die Instanzen gar bei einer jüdischen (!) Gemeinde anfragte, “… ob er pro forma dort Mitglied werden könne, weil Juden in Deutschland das Schächten doch erlaubt sei” (FR, 15.06.2002).
Diese Information vorab, zur besseren Einschätzung der Integrität und praktizierten “Glaubensüberzeugung” des angeblich so strenggläubigen Sunniten und Beschwerdeführers – und zur “Recherchengewissenhaftigkeit” unserer höchsten deutschen Gerichtsbarkeit.-
Die bereits zweite BVerfG-Entscheidung in dieser Sache ist als weiterer Rückfall in die Barbarei, als Kniefall und Kapitulation der Karlsruher Richter vor extremistisch-fundamentalistischen Glaubensgruppierungen anzusehen, die ihre nach hier importierten Glaubenswunschvorstellungen einer archaischen Tötungsart, auch in der westlichen Zivilisation etabliert und legalisiert ansehen wollen. Prof. Helmut Bachmaier im Südkurier vom 19.02.2002: “Da das Schächten nicht zu den substantiellen Glaubensinhalten zu rechnen ist, sondern nur Anhänger eines blinden Buchstabenglaubens es dazu gehörig auffassen, kann dafür auch nicht die Religions- oder Glaubensfreiheit reklamiert werden. (…) Der Hinweis auf die blutigen Tötungsmaschinen der Schlachthäuser vermag das betäubungslose Schächten nicht zu legitimieren und durch religiöse Vernunft zu rehabilitieren.”
Liberale, um Integration bemühte muslimische Bürger und Gläubige werden durch dieses Karlsruher Schächt-Schandurteil desavouiert – eine Deintegration vorangetrieben. Humanität und eine hier geltende Verfassungsethik, die bewusst zugefügte Tierquälerei explizit ausschließt, (was betäubungsloses Schächt-Zu-Tode-schinden zweifelsfrei bedeutet, sonst wäre diese Tötungsart auch nicht ausdrücklich laut regulärem Tierschutzgesetz verboten) liegt zertreten am Boden.
Nach diesem zweiten Karlsruher Skandal Fehlurteil (s. auch BVerfG-Entscheidung vom 15.01.2002, Az.1BvR 1783/99) gilt fast zu befürchten, dass im Zuge von “Harmonisierungsbestrebungen”, versteckt unter dem Mäntelchen des “Schutzes von Mindergewohnheiten”, (s.a. “Diskriminierungsgesetze”) Mädchenbeschneidungen, oder andere Perversitäten, eingefordert werden könnten. Vor nicht allzu langer Zeit billigte bereits eine Richterin in Deutschland die Züchtigung der Ehefrau durch den Ehemann, da dies laut islamischer Bewertung durchaus Usus sei.
Scharia-Rechtssprechung auch in Deutschland?
Schächten leistet gesellschaftlicher Verrohung Vorschub. Kultur, Zivilisation, sittliche, ethische Werte werden so höchstrichterlich legitimiert untergraben: Muslimische Metzger können zudem nach diesem Urteil aus Karlsruhe einen profitablen Wettbewerbsvorteil für sich verbuchen, so dem nicht endlich von politischer Seite entgegengewirkt wird – da muslimische Metzger Investitions-, Wartungs- und Folgekosten für tierschutzgemäße Betäubungsvorrichtungen sparen, die deutsche Mitbewerber aufwenden müssen.
Marie von Ebner-Eschenbach bringt die schwelende Problematik auf den Punkt: “Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht”. Die Frage drängt sich förmlich auf, ob Muslime (und Juden) sich schon benachteiligt sehen dürfen, wenn sie nicht bevorzugt behandelt werden?
Wie gehen übrigens Länder, deren Angehörige hier wie selbstverständlich grenzenlose Toleranz auf anachronistische Riten einfordern, selbst mit fremden Religionsbräuchen um? In manchen islamischen Ländern begibt man sich schon beim Blättern in einer Bibel auf einer Parkbank in Lebensgefahr und in Israel wurde zur Weihnachtszeit gar das Aufstellen eines Christbaumes in der Hotelhalle untersagt – Begründung: Götzendienst.-
In Afghanistan und (anderen islamischen Ländern) schützen deutsche Soldaten unter Einsatz ihres Lebens (nach vorliegenden Meldungen sind es bereits über 30 tote deutsche Soldaten) die Einheimischen dort vor religiösen Fanatikern.
Wer aber schützt die Einheimischen und ihre Tiere in Deutschland, vor Schächtterror, vor politischem und religiösem Fanatismus, vor multidimensionaler Gewalt?
Gesellschaft, Staat, Justiz und Politik haben versagt, ergehen sich in polemischen Diskussionen und schizophrenem Denken. Insbesondere nach den Skandal-Urteilen höchstrichterlicher Gremien, namentlich ist explizit das Bundesverfassungsgericht zu benennen, ist nun die Politik gefordert.
Erinnert wird an den im Sommer 2007 mit gewaltiger Mehrheit von der Länderkammer eingebrachten Bundesratsbeschluss der durch eine moderate Gesetzesänderung die Qualen der Schächttiere etwas mildern, wie auch überforderte Veterinärämter entlasten sollte. Doch das wurde von unseren Berliner Bundespolitikern mit vorgeschobenen nebulösen Ausflüchten schlicht boykottiert. Der damit befaßte Ausschuss für “Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz” praktizierte schlichte Arbeitsverweigerung, vertagte Monat für Monat, Jahr für Jahr seine Entscheidungsfindung in dieser Sache auf den St.Nimmerleinstag. Das Ergebnis des Nichtstuns haben wir u.a. auch mit dieser Bundesverfassungsgerichtsentscheidung hier nun vorliegen.
Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang jedoch auch: Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober 2009 in dieser Sache verschweigt offenbar sehr zielgerichtet wesentliche Tierschutz-Auflagen die der Schächter aus Aßlar nach wie vor aus vorausgegangenen Urteilen zu erfüllen hat.- Wir werden über weitere Einzelheiten berichten.
Nach diesem Skandalurteil sind zwingend Proteste von allen Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen – und tierschutzengagierten Einzelpersonen angesagt.
Insbesondere die Politik ist nun gefragt – es wird hier keine Ruhe eintreten.
Ulrich Dittmann, Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V./ 03.10.2009
Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
E-Mail: ulrich.dittmann-arbeitskreis-t…
Internet: www.arbeitskreis-tierschutz.de
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Siehe: Pressemitteilung vom 02.10.2009 des Bundesverfassungsgerichts :
Verfassungsbeschwerde im Verfahren “Schächten von Tieren” wegen Versagung von effektivem Rechtsschutz im Eilverfahren erfolgreich.
Link zur Pressemitteilung: www.pressrelations.de/new/stan…
Anschrift: Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0, Fax: 0721/9101-382
E-Mail: bverfg@bundesverfassungsgerich…
Siehe auch:
www.fellbeisser.net/news/karls…
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Ulrich Dittmann Arbeitskreis Tierschutz (03.10.2009; 20:36 Uhr)
ulrich.dittmann-arbeitskreis-t…
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