Zur Info, anhängendes Schreiben geht morgen an Ministerpräsident & LWM & Landräte in Baden-Württemberg.
In Kopie die Bundestierärztekammer, Eisenhart von Loeper und Thekla Walker.

Andere Bundesländer folgen ggf.

Auch an BaWü Zeitungen werden wir unseren offenen Brief senden.

Ganz großen Dank für dieses Hammer-Schreiben an Natascha!

LG, sim

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Natascha Wenrich
Von-Galen-Str. 100
D-41236 Mönchengladbach
Tel.: 0 177 – 86 65 112

Offener Brief an
den Ministerpräsidenten
den Landwirtschaftsminister
die Landrätinnen & Landräte
von Baden-Württemberg

Mönchengladbach, 04.02.2019

Verweigerung von Ausstellung der Vorzeugnisse für Tiertransporte in Drittländer

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrter Herr Landwirtschaftsminister,
sehr geehrte Landrätinnen und Landräte,

mit großem Interesse verfolgen wir vom Bündnis mensch fair tier, ansässig in Baden-Württemberg ( www.menschfairtier.de/ ), derzeit die Vorgehensweise der Veterinärämter in Passau, Freyung-Grafenau, Unterallgäu, Aschaffenburg und Landshut in Bayern. Sie verweigern bis auf Weiteres die Genehmigung bzw. Ausstellung der Vorzeugnisse für Tiertransporte in Drittländer, da den Tieren dort in vielen Regionen unsägliche und ethisch nicht vertretbare Quälereien drohen.

Viele Veterinärämter fürchten, dass ihre Amtstierärzte haftbar gemacht werden könnten, wenn sie mit dem Wissen darum weiterhin die Transporte in diese Länder genehmigen. Grund für deren Vorgehen ist ein juristischer Fachartikel von Herrn Maisack und Herrn Rabitsch in der Fachzeitschrift „Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle“, auf den wir uns ebenfalls beziehen.

Aus zahlreichen Berichten, vor allem auch im Fernsehen, ist bekannt, wie in vielen südlichen Ländern, insbesondere in der Türkei, im Nahen Osten, im Maghreb und in den asiatischen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, üblicherweise geschlachtet wird. Die Schlachtung in diesen Ländern erfolgt in aller Regel unter tierquälerischen Bedingungen, bis hin zum Ausstechen der Augen bei vollem Bewusstsein.

Für uns als empathische Menschen, sind diese Bilder schlichtweg nicht zu ertragen und brennen sich tief in unser Gedächtnis. Ebenfalls für uns kaum zu ertragen ist das Nichthandeln der zuständigen Politiker, Ministerien und des EU-Parlaments.

Neben der üblichen Betäubungslosigkeit der Schlachtung (Schächtung), stehen in den genannten Ländern weitere Praktiken an der Tagesordnung, die den Tieren vor ihrem Tod erhebliche und länger anhaltende oder sich wiederholende Schmerzen und Leiden zufügen.
Unsere Tierärzte dürften mit diesem Wissen darum, die Transporte eigentlich gar nicht genehmigen. Dies wird jetzt zum Glück auch juristisch „unterfüttert“!

Bereits die Transporte, selbst innerhalb Europas, können kaum kontrolliert werden.
Tierschutzstandards werden häufig nicht eingehalten, die Tiere stehen dicht gedrängt, ohne ausreichend Wasser und Nahrung, bei extremer Hitze oder Kälte und dies über Tage und tausende Kilometer hinweg in den Transportern. Das Leben dieser geschundenen Tiere endet dann in den Zielländern meist mit einem unvorstellbar grausamen, teilweise bestialischen Tod. Falls sie den Transport überhaupt lebend überstanden haben.

Dennoch hat man sich möglicherweise, laut dem Artikel von Herrn Maisack, wider besseren Wissen der Beihilfe zur Tierquälerei mit schuldig gemacht und weiterhin Transporte von Deutschland aus genehmigt. Dies erfüllt den Tatbestand des Vorsatzes. Gleichzeitig sehen die Bestimmungen des Beamtenstatusgesetzes vor, dass Beamte dazu verpflichtet sind, behördlichen Anordnungen Folge zu leisten.

Hierbei stellt sich für uns allerdings die Frage, wieso nicht bereits viel früher dieser Weisungsgehorsam, dem offensichtlich alle Veterinärämter unterliegen, durchbrochen wurde?! Bayern scheint diesbezüglich eine Vorreiterrolle einzunehmen!

In einem Rechtsstaat kann kein Amtsträger dazu verpflichtet werden, etwas Strafbares zu tun. „Beamtenrechtlich führt die Einordnung der Genehmigung bzw. Ausstellung des Vorzeugnisses als Beihilfe dazu, dass die Beamtin/der Beamte sowohl berechtigt als auch verpflichtet ist, einer auf dieser Amtshandlung gerichteten Weisung keine Folge zu leisten.“ (Maisack/Rabitsch)

Der Grund, dass dies seit Jahren unter den Augen der Politik doch geschieht, scheint eindeutig: Wettbewerbsfähigkeit in einem wachsenden globalen
Wirtschaftsmarkt und lukrative Geschäfte, die sich mit Tiertransporten erwirtschaften lassen, stehen über den Dingen, die sich Moral, Ethik und Menschlichkeit nennen.

Die Amtstierärztinnen/Amtstierärzte, die diesen Beruf aller Wahrscheinlichkeit deswegen einmal wählten, um Leid an Tieren zu verhindern, sind in Ihrer Tätigkeit von Behördenseite aus dazu gezwungen, genau das Gegenteil zu tun. Es ist mehr als beschämend, dass es erst einer juristischen Einschätzung bedarf, um nun entsprechende Konsequenzen zu ziehen.

Was sagt es über eine Gesellschaft aus, dass wirtschaftliche Interessen und beamtenrechtliche Pflichten höher wiegen, als die Tatsache, dass wir diesen Wesen ein solches Leid im Wissen um ihre Torturen, die sie ertragen müssen, zufügen?

EU-Grundsatzurteile, die klar besagen, dass die Verantwortung nicht an den Unionsgrenzen endet, wurden und werden stets ignoriert. Jedem (zahlreiche
Berichte belegen es) ist bekannt, dass es keine Gewährleistung dafür gibt, dass tierschutzrechtliche Vorgaben tatsächlich hinter der deutschen bzw. europäischen Grenze eingehalten werden. Schlimmer noch, jeder der Akteure weiß, dass in anderen Ländern überhaupt kein Tierschutz besteht und Tiere dort noch weniger als Lebewesen behandelt werden, als es bei uns in Deutschland der Fall ist. Daran hat sich in den letzten 30 Jahren nichts geändert.
Des Weiteren ist jedem bekannt, dass Kontrollen über diese Strecken hinweg schlichtweg nicht möglich sind! Ist nun endlich der Zeitpunkt gekommen, dass Tiertransporte von Deutschland aus ein Ende finden?

Wir, vom Bündnis mensch fair tier und als unabhängige Bürger, denen das Wohl der Tiere am Herzen liegt, appellieren mit aller Deutlichkeit an Sie als Landrätin/Landrat, aber auch an die zuständigen Ministerien und an Frau Klöckner, wirtschaftliche Interessen nicht weiter über das Wohl und das Recht von Tieren auf Unversehrtheit zu stellen.

Dem bestehenden Tierschutzgesetz in Deutschland, das den Tieren von staatlicher und verfassungsrechtlicher Seite Schutz gewähren soll, muss Rechnung getragen werden. Herr Maisack und Herr Rabitsch haben unserer Ansicht nach in ihrer Einschätzung völlig Recht. Wer sich daran beteiligt, macht sich der Beihilfe zur Tierquälerei mitschuldig. Wir sind sehr erleichtert über die juristische Ausarbeitung Herrn Maisacks zur Thematik, sie war längst überfällig. Bleibt zu hoffen, dass sich weitere Veterinärämter dieser Einschätzung nun anschließen und Transportgenehmigungen nach Art. 14 Abs. 1 TTVO bzw. Vorzeugnis-Erstellung verweigern.

Wir erwarten von den Landräten der Regionen, die Tiertransporte durchführen und genehmigen, nicht weniger, als das was andere Veterinärämter bereits tun: sich in dieser Angelegenheit hinter ihre Amtstierärzte zu stellen und diese davor zu bewahren sich der Beihilfe/Beitragstäterschaft zur Tierquälerei mitschuldig zu machen. Vorgesetzte besitzen hier gemäß Beamtenrecht eine ausdrückliche Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Amtsträgern.

Eine Politik, die Ihre Beamten dazu nötigt Strafbares zu tun, ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Politik, die ihren Beamten aus Fürsorgepflicht heraus nicht den Rücken stärkt, und stattdessen wirtschaftlichen Gründen weiterhin den Vorzug gibt, oder ihre Beamten sogar mit disziplinar-/beamtenrechtlichen Maßnahmen ins offene Messer laufen lässt, ist eine Politik, mit der wir als Bürger und Bürgerinnen dieses Landes
nicht einverstanden sind.

Unsere Aufgabe wird darin bestehen, weiterhin zu beobachten was in dieser Sache geschieht und wir werden in unserem Tun nicht eher nachgeben, bis
Lebendtiertransporte, allgemein und insbesondere in die Drittstaatenländer, der Vergangenheit angehören.

Ihre Meinung zu unserem Brief interessiert uns sehr, so dass wir uns über eine Rückmeldung freuen würden und uns im Voraus bedanken!

Mit freundlichen Grüßen,

Natascha Wenrich
(stellvertretend für das Bündnis mensch fair tier)
www.menschfairtier.de/

Für eine Fair änderung des ökologischen Bewusstsein und
Fair besserung im Umgang mit unseren sogenannten Nutz tieren.

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Gesendet: Montag, 04. Februar 2019 um 19:37 Uhr
Von: “Simone Forgé” s.forge@posteo.de
Betreff: Zur Info: unser Schreiben an den MP, LWM & Landräte BaWü bzgl. “Verweigerung von Ausstellung der Vorzeugnisse für Tiertransporte in Drittländer”

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Übersandt von:

Martina Patterson (05.02.2019; 11:29 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.net

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 05.02.2019
twitter.com/fellbeisser

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