TV-TIPP für Fr., 22.12.2017, 19:00 Uhr, Bayerisches Fernsehen

Thema in der Sendung “Unser Land”: Wenn Grundstücksbesitzer die Jagd verbieten wollen

Grundeigentümer aus Niederbayern klagen über zu hohe Kosten für die jagdrechtliche Befriedung ihrer privaten Grundstücke. Dabei hatte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 26.06.2012 entschieden, dass die gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundeigentümer die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen, obwohl sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen.

Raphaela Maier lehnt die Jagd aus ethischen Gründen ab. Sie kann es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schießen. Darum stellte die Tierfreundin bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Landkreises Rottal-Inn einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen.

Die untere Jagdbehörde gab dem Antrag auf Befriedung schließlich statt, schickte aber eine Kostenrechnung über 1.000 Euro, welche die Tier- und Naturschützerin bis 18.06.2015 bezahlen sollte. Raffaela Maier war entsetzt über die hohen Kosten und schrieb das Landratsamt an, dass dies eine völlig überhöhte Forderung für ethische Gründe sei.

Raffaela Maier setze sich mit weiteren betroffenen Grundstückseigentümern in Verbindung, welche ebenfalls über zu hohe Kostenbescheide klagten, und wandte sich an die Presse, Rundfunk und Fernsehen.

“Die Androhung hoher Kosten soll die Leute davon abhalten, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten. Der Gebührenrahmen ist völlig willkürlich festgelegt worden”, so eine der betroffenen Grundstückseigentümerinnen.

In anderen Landkreisen Bayerns stellten die Behörden die Befriedung privater Grundstücke dagegen nur 150 bis 500 Euro in Rechnung.

In anderen Bundesländern zum Teil deutlich niedrigere Kosten

Die Kosten sind von Behörde zu Behörde und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

In Nordrhein-Westfalen musste ein Grundeigentümer beispielsweise nur 115,- Euro für die jagdrechtliche Befriedung zahlen.

Gemäß § 2, 1 des Gebührengesetzes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 1 der Allg. Verwaltungsgebührenordnung ist nach Tarifstelle 8.3.3.7 des Allgemeinen Gebührentarifs für die Erklärung von Grundflächen zu befriedeten Bezirken aus ethischen Gründen eine Gebühr je nach Zeitaufwand zu erheben, jedoch in Abhängigkeit von der Grundfläche höchstens

– 200 Euro bis zu einer Flächengröße von 2,0 ha
– höchstens 600 Euro bei einer Flächengröße über 2,0 ha bis zu 10,0 ha
– höchstens 1.000 Euro bei einer Flächengröße über 10,0 ha.

In Niedersachsen wurden betroffenen Grundstückseigentümern für die Bearbeitung des Antrags auf jagdrechtliche Befriedung zunächst eine Verwaltungsgebühr in Höhe bis zu 2.000 Euro angekündigt. Weil aber einige Grundstückseigentümer nicht locker ließen und sich wegen der hohen Kosten an Presse, Fernsehen und den zuständigen Minister wandten, wurden die Gebühren Mitte 2016 korrigiert würden. Die Niedersächsische Gebührenordnung sieht jetzt einen Kostenrahmen von 200 bis 700 Euro für die Befriedung von Grundflächen vor.

Link zur Sendung:
www.br.de/br-fernsehen/program…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 20.12.2017
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