Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. – Pressemitteilung vom 24.08.2018

Studenten und Forscher der Universität Bonn dürfen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 22.08.2018 an Mäusen keine Standard-Tierversuche mehr zu Ausbildungszwecken durchführen. Das Urteil könnte wegweisend auch für andere genehmigende Behörden sein.

Das Verwaltungsgericht hat eine Klage der Uni Bonn gegen die Untersagung der zu Ausbildungszwecken geplanten Tierversuche durch das Land Nordrhein-Westfalen abgewiesen (AZ: 21 K 11572/17). Tierversuche zu Aus-, Fort- und Weiterbildung sind nach §8a Tierschutzgesetz (TierSchG) anzeigepflichtig. In diesem Fall hatte die zuständige Behörde, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen, die Versuchsvorhaben verboten. Die Universität klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Köln.

Tierschutzkonforme Entscheidung
Bei den Tierversuchen im Rahmen eines Wahlpflichtkurses war vorgesehen, Mäuse nach Injektion u.a. von Psychopharmaka oder Alkohol speziellen Herausforderungen auszusetzen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt die tierschutzkonforme Entscheidung der Genehmigungsbehörde, die Tierversuche zu untersagen.

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Lesen Sie bitte die vollständige Pressemitteilung online unter:

24. August 2018: Wegweisend: Verwaltungsgericht Köln verbietet Standard-Tierversuche zu Ausbildungszwecken

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Pressestelle Menschen für Tierrechte (24.08.2018; 07:01 Uhr)
ledermann@tierrechte.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 24.08.2018
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