Was bedeutet das Wort Tierquälerei?

Wenn Sie das Wort Tierquälerei im Duden nachschlagen, so erhalten Sie die Erklärung „unnötiges Quälen, rohes Misshandeln von Tieren”. Doch ist nicht jedes Quälen von Tieren unnötig? Und sind Misshandlungen nicht stets roher Natur? Der offiziellen Bedeutung nach könnte man annehmen, es sei in manchen Situationen legitim, leidensfähigen Tieren Schaden zuzufügen. Oder sind wir hier zu spitzfindig? Werfen wir doch mal einen Blick auf die deutsche Gesetzgebung!

Wie ist der Begriff Tierquälerei dem Gesetz nach definiert?

Das deutsche Tierschutzrecht kennt drei Varianten der Tierquälerei:

→ Zum einen ist das Töten eines Wirbeltieres ohne „vernünftigen Grund“ strafbar (§ 17 Nr. 1 TierSchG).

→ Außerdem kann sich derjenige wegen Tierquälerei schuldig machen, der einem Wirbeltier „aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden“ (§ 17 Nr. 2 lit. a TierSchG) zufügt.

→ Oder wenn jemand „länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ verursacht (§ 17 Nr. 2 lit. b TierSchG).

Alle drei Formen der Tierquälerei sind im § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt.

Wie ist die gesetzliche Definition im Detail zu verstehen?

PETA Deutschland e.V. (Pressemitteilung) (Blog) – Dezember, 2019
www.peta.de/tierquaelerei

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 28.12.2019
twitter.com/fellbeisser

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