VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch

Halsabschneidebewegung als gefährliche Drohung: Die identische Tathandlung, zur selben Zeit im selben Land, einmal „kein Anfangsverdacht“, das andere Mal 3 Monate Haft.

Wien (OTS) – Alle StaatsbürgerInnen seien vor dem Gesetz gleich, verkündet unsere Verfassung in Artikel 7 Absatz (1), egal welchem Stand oder welcher Klasse sie angehören. Im Oktober 2016 machte ein Feudaljäger eine Halsabschneidebewegung zum VGT-Obmann, die auf einem Video dokumentiert ist, und meinte dazu „Du gehörst sofort …“. Die entsprechende Anzeige wegen gefährlicher Drohung wurde von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt innerhalb weniger Tagen mit der lapidaren Bemerkung eingestellt, es gäbe keinen Anfangsverdacht (GZ 6 UT 86/16b – 1). Nur wenige Tage später fand am Wiener Landesgericht eine Verhandlung über eine gefährliche Drohung statt (AZ 021 EHv 53/16 i). Ein Taxifahrer mit Migrationshintergrund hatte dieselbe Halsabschneidebewegung zu einer Frau gemacht, begleitet von den Worten „Leute wie Sie gehören als Erste …“. Die Richterin verurteilte den Mann zu 3 Monaten Haft. Protokoll der Verhandlung:
bit.ly/2fEnXcR
www.martinballuch.com/rechtsst…

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APA OTS (Pressemitteilung) – 23.11.2016; 10:06 Uhr
www.ots.at/presseaussendung/OT…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 23.11.2016
twitter.com/fellbeisser

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