In damaliger Aussendung der Sicherheitsdirektion und im Verfassungsschutzbericht wurde Gewalttat des Polizisten zur Straftat der “militanten Tierrechtsszene”

Wien (OTS) – Nun ist das schriftliche Urteil gegen den Schlägerpolizisten öffentlich, siehe tinyurl.com/ls36ntu ( www.martinballuch.com/schuldsp… ). Er hatte Anfang Dezember 2011 den stellvertretenden VGT-Obmann unprovoziert schwer zusammengeschlagen und wurde dafür wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Amtsmissbrauch und anderen Straftaten verurteilt. Aus der Urteilsbegründung geht zweifelsfrei hervor, dass der Tierschützer die Polizei gerufen hatte, weil im Zuge einer Treibjagd gesetzwidrig nah an Wohnhäusern geschossen wurde. Doch die beiden Polizisten, die den Jagdleiter kannten, sahen ihre Aufgabe darin, die Tierschützer zu verscheuchen. Da diese auf ihren Rechten bestanden, schlug einer der Polizisten einen der Tierschützer kurzerhand zusammen! …

APA OTS (Pressemitteilung) – 26.02.2014; 10:07 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 26.02.2014
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