VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN – VgT.at – Pressemitteilung vom 08.04.2020

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VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
01 929 14 98
medien@vgt.at
vgt.at

Es gibt keine Oberkontrolle der Tierschutzombudsschaften, keine Kommissionen für die Genehmigung von Tierversuchen und keine objektive Schaden/Nutzen Analyse.

Das Wissenschaftsministerium hat einen Entwurf für eine Reform des Tierversuchsgesetzes in Begutachtung gegeben, zu dem der VGT nun seine Stellungnahme veröffentlicht. Darin wird bemängelt, dass die wesentlichen Schwächen des Tierversuchsgesetzes nicht behoben werden. Dabei geht es um drei Punkte:

• eine Oberkontrolle der Genehmigungspraxis von Tierversuchen und der Kontrollen der Tierversuchseinrichtungen durch die Tierschutzombudsschaften

• die Einführung von regionalen Kommissionen, die verbindlich jeden Antrag für Tierversuche mehrheitlich genehmigen müssen

• und eine objektive Schaden/Nutzen Analyse jedes Tierversuchsprojekts vor der Genehmigung, die durch einen numerisch zu evaluierenden Kriterienkatalog zu erfolgen hat

Zur Stellungnahme des VGT:
vgt.at/presse/news/2020/bilder…

(…)

Online-Version des Artikels:
vgt.at/presse/news/2020/news20…

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Verein Gegen Tierfabriken (08.04.2020; 09:21 Uhr)
medien@vgt.at

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 08.04.2020
twitter.com/fellbeisser

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