Von: “Chris Flanger” flangerc54@aol.com
An: poststelle@ovg.nrw.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vorhin gelesen, dass das Töten von männlichen Küken weiterhin erlaubt und straffrei bleibt.
Begründet wurde dies mit wirtschaftlichem Interesse der Brütereien.

Entsetzlich. Auch ein Küken lebt und empfindet Schmerzen. Mir ist es ein Rätsel, wie ein solches Urteil gefällt werden kann.
Die Begründung ist an Zynismus kaum zu Übertreffen. Beim Lesen des veröffentlichten Urteils wird mir speiübel:

20. Mai 2016

Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat heute in zwei Verfahren entschieden, dass das Töten männlicher Eintagsküken aus Legehennenrassen in Brütereien nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

Hühner werden in der Geflügelwirtschaft zur Eier- und Fleischerzeugung genutzt. Durch das Ausbrüten von Hühnereiern entstehen je zur Hälfte weibliche und männliche Küken. Da zur Fleischerzeugung ganz überwiegend Tiere aus spezialisierten Fleischrassen eingesetzt werden, werden die männlichen Küken der Legehennenrassen, weil sie zu wenig Fleisch ansetzen, kurz nach dem Schlüpfen getötet.

In Deutschland betraf das im Jahr 2012 etwa 45 Millionen männliche Küken. Die Kreise in Nordrhein-Westfalen hatten diese seit Jahrzehnten allgemein übliche Praxis auf Weisung des zuständigen nordrhein-westfälischen Ministeriums untersagt. Der Kreis Gütersloh und der Kreis Paderborn (Beklagte) hatten jeweils gegenüber einem Betreiber von Brütereien in ihrem Kreisgebiet (Kläger) entsprechende Untersagungsverfügungen erlassen. Das Verwaltungsgericht Minden gab den Klagen der Betreiber statt (vgl. Pressemitteilung des VG Minden vom 06.02.2015).

Die gegen diese Urteile eingelegten Berufungen der beiden Kreise hat das OVG heute zurückgewiesen.

Zur Begründung hat es ausgeführt: Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliege. Für die von den Kreisen untersagte Tötung männlicher Küken bestehe ein solcher Grund. Zur Feststellung eines vernünftigen Grundes sei eine Abwägung der betroffenen Belange vorzunehmen. Dabei seien ethische Gesichtspunkte des Tierschutzes und menschliche Nutzungsinteressen zu berücksichtigen, ohne dass einem der Belange ein strikter Vorrang zukomme. Die Aufzucht der männlichen Küken der Legelinien stehe im Widerspruch zum erreichten Stand der Hühnerzucht und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Technische Verfahren, um nur noch Eier mit weiblicher DNA auszubrüten, seien noch nicht praxistauglich. Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken aus einer Legehennenrasse sei für die Brütereien mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Würden diese Küken aufgezogen, seien sie von den Brütereien praktisch nicht zu vermarkten. Ausgewachsene Hähne der Legehennenrassen seien allenfalls ein Produkt für eine kleine Absatznische. Die Tötung der Küken sei daher Teil der Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch. Die wirtschaftliche Gestaltung dieser Verfahren sei für die Brütereien als Erzeuger der Küken unvermeidbar. Hiervon seien auch die für den Tierschutz verantwortlichen staatlichen Stellen über Jahrzehnte hinweg unter Geltung des Tierschutzgesetzes einvernehmlich mit den Brütereien ausgegangen.

Das OVG hat die Revision nicht zugelassen. Hiergegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

20 A 488/15 (VG Minden 2 K 80/14) Kreis Paderborn

20 A 530/15 (VG Minden 2 K 83/14) Kreis Gütersloh

Ich werde dieses Urteil in den sozialen Medien streuen und mir anwaltlichen Rat holen. Wie kann ein Gericht einen solchen grausamen Unfug beschließen?

Ich hoffe, die verantworlichen Richter und Richterinnen können mit diesem Urteil gut schlafen und ein schönes geruhsames Wochenende im Kreise ihrer Familien verbringen. Sie können ihren Kindern ja dann erzählen (Papa, Mama, wie war denn dein Tag heute und was hast du so gemacht??), dass Papa und Mama verantwortlich sind für das grausame Vergasen und Schreddern zig-Millionen von Küken.

Die Menschheit verroht immer mehr … und Sie leisten einen Beitrag dazu.

Ohne jeden Respekt
und ohne Gruß,

Chris Flanger

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Gesendet: Freitag, 20. Mai 2016 um 18:20 Uhr
Von: “Chris Flanger” flangerc54@aol.com
An: poststelle@ovg.nrw.de
Betreff: Urteil über das Töten von männlichen Küken vom heutigen Tag, 20.05.2016

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Übersandt von:

Martina Patterson (20.05.2016; 19:46 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 21.05.2016
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