VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch

Damit wurde das bereits 5. Gerichtsverfahren zwischen Mayr-Melnhof und dem VGT rechtskräftig für Letzteren entschieden: sämtl. Aktionsmethoden für rechtskonform erklärt.

Wien (OTS) – Zunächst klagte Max Mayr-Melnhof wegen Besitzstörung. Er wollte sich nicht bei seiner Gatterjagd in Salzburg, einem Gemetzel an hunderten gefangenen Wildschweinen, beobachten lassen. Das Bezirksgericht Oberndorf lehnte das Ansinnen jedoch kostenpflichtig ab. Es folgten Klagen auf Unterlassung und Kränkungsgeld wegen der satirischen Verleihung eines Gatterjagdawards, „Das Herz aus Stein“, wegen eines Faschingsumzugs mit Mayr-Melnhofs Konterfei auf einer Großpuppe und wegen eines sogenannten „Shit-In“s (nach dem Motto „Die Gatterjagd stinkt zum Himmel“). Zuletzt klagte Mayr-Melnhof auch noch Pickerl ein, auf denen er unter der Überschrift „Wanted“ als Gatterjäger gesucht wurde. Er forderte vom Gericht ein Urteil auf Unterlassung, die Zerstörung der Demonstrationsmittel und eine Wiedergutmachung der erlittenen Kränkung durch die Zahlung von € 6.000. Doch das Gericht gab dem VGT in allen Instanzen bis zum Wiener Oberlandesgericht recht. Eindeutig wurde festgestellt, dass sämtliche Aktionen des VGT völlig rechtskonform und von der Meinungsfreiheit gedeckt waren. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig geworden, Mayr-Melnhof hat die letzten € 11.000 überwiesen. Damit hat Mayr-Melnhof dem VGT aufgrund seiner Klagen insgesamt bisher € 16.000 überweisen müssen, umgekehrt der VGT dem Gatterjägermeister keinen Cent. …

APA OTS – 10.10.2017; 11:35 Uhr
www.ots.at/presseaussendung/OT…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 10.10.2017
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