Das rumänische Konsulat wurde geschlossen, weil sich ein Tierschutzverein angemeldet hatte.

Bonn – Seitdem bekannt wurde, dass in Rumänien die Tötung streunender Hunde per Gesetz legalisiert worden ist, entwickelt sich in weiten Teilen der Europäischen Union Widerstand. Tierschützer beklagen das Abschlachten wehrloser Tiere im EU-Mitgliedsstaat Rumänien. Die Arbeit der örtlichen Tierschutzorganisationen und vieler rumänischer Tierheime, die bereits unzählige Hunde kastrieren ließen, wurde durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Rumäniens mit einem Schlag zunichte gemacht.

Protestaktionen und Mahnwachen von Verbänden in der EU, die sich um das Wohlergehen von Tieren kümmern, sind jetzt die Folge. Auch das rumänische Generalkonsulat in Bonn blieb davon nicht verschont.
Seit dem 4. Oktober 2013 hatte der EU-Verein TIERRECHT EU 21 e.V. mit Stammsitz in Hessen mehrmals versucht, mit dem Generalkonsul von Rumänien, Herrn Mihai Botorog, Kontakt aufzunehmen, um einen Besuchstermin im Konsulat zu erwirken. Nachdem sämtliche Anschreiben und E-Mails unbeantwortet geblieben waren, hat sich der Tierrecht-Verein für den 29.10. für 17 Uhr, während der regulären Öffnungszeiten, selbst angekündigt und erschien mit mehreren Personen im Legionsweg in Bonn.

»Wir haben gehofft, der Konsul würde wenigstens von uns ein Schreiben entgegennehmen, das wir an den rumänischen Staatspräsidenten, Herrn Traian Basescu, gerichtet haben«, schilderte Volker Arndt, Vorsitzender von TIERRECHT EU 21 e.V. mit der Bemerkung, dass der Verein in dem mehrseitigen Brief vor allem an das Gewissen des Landesobersten appelliere.

Doch als die Delegation aus Vorstandsmitgliedern und vielen Sympathisanten von TIERRECHT EU 21 beim Bonner Konsulat ankamen, war das Tor verriegelt. Ein Sicherheitsbeamter der diplomatischen Vertretung in Deutschland wartete bereits auf die Demonstranten und erklärte: »Wir haben geschlossen.« Auf dem großen Schild unter dem Wappentier Rumäniens, einem Adler mit Jesuskreuz im Schnabel und einem Schwert in den Krallen, war allerdings zu lesen: »Öffnungszeiten Dienstag bis 19 Uhr«.

»Sie haben nicht geschlossen – auf dem Schild steht, dass geöffnet ist«, beschwerte sich Sabine Grün, Gründungsmitglied des EU-Vereins, aber der Wachmann blieb hartnäckig. Den anderen Besuchern, denen zunächst ebenfalls der Zutritt verwehrt worden war, wurde, nach der Auflage, die Demonstranten müssen am Durchkommen gehindert werden, der Einlass jedoch ermöglicht.
»Ist es nicht kennzeichnend für die Angst, die Wahrheit könne ans Tageslicht gebracht werden?«, fragte Jutta Seidl, stellvertretende Vorsitzende von TIERRECHT EU 21 e.V., die auch meinte, Generalkonsul Botorog hätte doch zumindest die Vereinsvertreter empfangen können, so aber sähe es aus, als würde dieser durch das Verschanzen hinter Mauern und Stacheldraht gar eine Schuld Rumäniens am Tiermassaker einräumen.
Viele Protestler ärgerten sich über die Behandlung, so wie Sabine Grün: »Die sind einfach nur feige, und das macht mich wütend. Die Tiere werden gequält und getötet und niemand interessiert es offensichtlich.« Nicht wenige Rumänen, die aus dem Botschaftsgebäude heraustraten, reagierten äußert aggressiv, obwohl sich die kleine Truppe, die vor dem Gebäude Stellung bezogen hatte, durchweg friedlich verhielt.

Mit Ihrem Schreiben wollten die angereisten Tierrechtler Ihrer Forderung Ausdruck verleihen, dass der Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise in der Europäischen Union von Traian Basescu, dem rumänischen Staatspräsidenten, nicht ignoriert werden dürfe. Laut diesem Passus im EU-Recht habe jeder Mitgliedstaat – also auch Rumänien – den Erfordernissen des Wohlergehens eines Tieres als fühlendes Wesen in vollem Umfang Rechnung zu tragen. Der Brief wurde schließlich in den Briefkasten des Konsulats befördert, denn die Auslandsvertretung blieb am vergangenen Dienstag-Nachmittag bis zum Ende der Öffnungszeiten »offiziell geschlossen«.

»Wir sind nur die Sprecher für leidende Tiere«, sagte der Vereinsvorsitzende Arndt. »So wie das Land Rumänien mit seinen Straßenhunden umgeht, so verhält es sich anscheinend auch gegenüber den Vertreter der Leidtragenden, in beiderlei Hinsicht eine Schande.« Solange die Politik nicht dahingehend verändert würde, dass die Politik endlich Veränderungen herbeiführe, die Tierquälerei und Tiermord unter Strafe stellt, anstatt solches Unrecht zu fördern, hätten Vereine wie TIERRECHT EU 21 e.V. einen handfesten Grund weiter zu bestehen, meinte er.

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E-Mail: Contact@Tierrecht21.eu

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Mit freundlichen Grüßen,

Volker Arndt
(Vorsitzender)

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TIERRECHT EU 21

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Bonn, 29. Oktober 2013

An
den Staatspräsidenten von Rumänien

Herrn Traian Basescu

Gegen das Töten von »Straßenhunden« in Rumänien

Sehr geehrter Herr Staatspräsident Traian Basescu,

wir sind eine EU-Tierrecht-Organisation mit Hauptsitz in Deutschland, daher überreichen wir dieses Schreiben für Sie zunächst an Herrn Generalkonsul Mihai Botorog zur freundlichen Weiterleitung.

Der Grund für unseren Brief an Sie liegt in der Legitimation begründet, welche die Gesetzeslage in Ihrem Land Rumänien aktuell für ein Töten von Straßenhunden substantiiert.

Als die Sprecher für leidtragende Tiere in der EU (die selbst nicht für sich sprechen können) und als Tierrecht-Institution für die Einhaltung und Erweiterung der Rechte von Tieren innerhalb der Grenzen der Europäischen Union, erlauben wir uns die Forderung auszusprechen, das Gesetz, respektive die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (Verfassungsgericht) in Ihrem Land, welche darauf abzielt, Straßenhunde töten zu dürfen, kraft Ihres Amtes zurückzunehmen.

Wir erwarten von Ihnen, in Ihrer Funktion als oberster Vertreter des Landes Rumänien, den Willen und das Entschlussvermögen für ein Engagement für Hunde, die bereits im Elend leben müssen. Im verträglichen Miteinander von Mensch und Tier hat die Regierung Ihres Landes Vorsorge zu treffen, dass auch den so genannten Straßenhunden weder Schmerz noch sonstiges Leid zugefügt wird. Dabei verweisen wir nicht nur auf Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise in der Europäischen Union, wonach jeder Mitgliedstaat den Erfordernissen des Wohlergehens eines Tieres als fühlendes Wesen in vollem Umfang Rechnung zu tragen hat, sondern appellieren auch an Ihr Gewissen, ein im Jahr 2012 erlassenes (rumänisches) Gesetz, welches Hunde in Ihrem Heimatland schützen sollte, nicht durch ein Verfassungsgerichtsurteil auszuhebeln, sondern dieses in modifizierter – in einer auch für Hunde verbesserter – Form zu ratifizieren.

TIERRECHT EU 21 fordert den sofortigen Stopp jeglichen Tötens und verlangt, dass sich Rumänien den Grundsätzen der EU anschließt, insbesondere um seinen Willen zu einer akzeptablen moralischen Grundhaltung zu demonstrieren.

Wie wir erfahren haben, soll das umstrittene Gesetz, auf das sich das Gerichtsurteil stützt, erst durch Ihre Unterschrift Gültigkeit erlangen, was wohl noch ausstehen soll, so unser Kenntnisstand. TIERRECHT EU21 appelliert daher heute an Sie, diese Verfügung zur Tötung Wehrloser nicht zu unterzeichnen. Rumänien ist seit etwa sechs Jahren Mitglied in der Europäischen Union, und durch die – unserer Meinung nach – unüberlegte Resolution, sich der Straßenhunde auf grausame Art und Weise entledigen zu wollen, hat Ihr Land in vielen anderen Mitgliedsstaaten deutlich an Ansehen verloren.

Die Straßenhunde selbst sind nicht von alleine in die missliche Lage gekommen, sondern durch die Bürgerinnen und Bürger von Rumänien, die sich vor allem in den Großstädten dem Leid ihrer Mitgeschöpfe zu wenig gewidmet haben. Dabei handelt es sich bei den Tieren um Individuen, also nicht anders als wie wir Menschen uns als Individuen betrachten. Jedes der leidenden Wesen ist auf dieser Welt einmalig – kein Hund wie ein anderer, sondern jeder ist individuell – und daher schützenswert, völlig ungeachtet von dem ohnehin vorhandenen Grundrecht auf Leben und Unversehrtheit.

Das Tier trägt keine Schuld. Sein Handeln ist naturgemäß, es verfolgt nicht den Zweck der vorsätzlichen Schädigung von Menschen, und daher kann einem Tier auch kein Prozess gemacht werden, bei dem es schuldig gesprochen und verurteilt wird. Der Erlass einer Verordnung, die ein Abschlachten legalisiert, so als wäre es eine Strafe, weil Hunde per se gefährlich seien, ist nicht nur unbegründbar, sondern ganz und gar unzulässig.
Die Gefahr, die von einem rumänischen Straßenhund ausgeht, ist entstanden aufgrund einer tierfeindlichen Haltung von Menschen gegenüber den Tieren, und demzufolge ist bei dieser »Misere« der Mensch als der einzig Schuldige zu konstatieren.
Das »Bestrafen« der Hunde, indem sie zuletzt sogar getötet werden, ist definitiv moralisch unhaltbar, und es entbehrt jegliches Verständnis für ein Recht zum Leben, wie es Menschen für sich in Anspruch nehmen, jenen unschuldigen Mitlebewesen aber damit absprechen.
Für TIERRECHT EU 21 sieht es momentan so aus, als würde die Politik in Ihrem Land die wehrlosen Geschöpfe nicht ausreichend schützen und gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Denn es ist Aufgabe und Pflicht politisch Verantwortlicher, Tieren in Not zu helfen, anstatt sie mitleidslos ermorden zu lassen.

Wir möchten Sie, verehrter Herr Staatspräsident Traian Basescu, eindringlich bitten, Ihr Handeln zu überdenken, denn welches Bild geben tausende (liebebedürftiger) Hunde auf einem Scheiterhaufen ab? Viele EU-Bürger wollen nicht wegsehen, denn jedes einzelne Schicksal jener Tiere ist mit einem grausamen Tod, also dem Ende seines Lebens, dem Wichtigsten, das ein Lebewesen besitzt, verbunden.

In aller Selbstverständlichkeit solidarisiert sich TIERRECHT EU 21 mit der Interfraktionellen Arbeitsgruppe “Tierschutz” des Europäischen Parlaments, die sich bereits in Schriftform und in aller Deutlichkeit an Sie wandte. Solange sich keine bessere Lösung finden lässt, wären wir sogar mit einer massenweisen Kastrationen streunender Hunde einverstanden, indem wir den wissenschaftlichen Studien unser Vertrauen schenken, die nämlich unter Beweis zu stellen versuchten, dass eine Tierpopulation auf lange Sicht betrachtet, mit einer solchen Vorgehensweise signifikant sowie nachhaltig reduziert werden könne. Diese Meinung vertritt unter anderem auch die WHO (Weltgesundheitsorganisation).

Wir begrüßen des weiteren die Initiative des Rechts- und Konsularreferats der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bukarest, die von Rumänien erwartet, europäische Mindeststandards beim Umgang mit Straßenhunden einzuhalten, jedoch wollen wir anmerken, dass uns als EU-Tierrecht-Organisation diese Forderung nicht weit genug geht.

Dieses an Sie gerichtete Protestschreiben gegen das zu erwartende Massaker, soll nicht nur das damit verbundene Unrecht anprangern, sondern gleichzeitig Ihnen die »Gelegenheit bieten«, von einer etwaigen Ratifizierung des in unseren Augen verwerflichen Gesetzes Abstand zu nehmen, um stattdessen die gesetzliche Basis in Rumänien dergestalt zu verändern, dass den in Ihrem Land lebenden Tieren in Zukunft ein würdiges Dasein gestattet werden kann, indem dieses Grundrecht per Dekret auch in Rumänien ermöglicht wird.

Im Namen der unrechtmäßig verfolgten Tiere würden wir Ihnen für die Wandlung und Verbesserung herzlich danken.

Mit freundlichen Grüßen,

TIERRECHT EU 21 e.V.

Volker Arndt (Vorsitzender) – Jutta Seidl (stellvertr. Vorsitzende)

TIERRECHT EU 21 e.V. – Deutschland – Bundesgeschäftsstelle – Ringstraße 2, D-64546 Mörfelden-Walldorf
SPENDENKONTO DE39 5085 2553 0116 7310 01, SWIFT-BIC: HELADEF1GRG [Kreissparkasse Groß-Gerau]

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TIERRECHT EU 21 e.V. (30.10.2013; 02:40 Uhr)
tierrechteu21ev@yahoo.com

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 30.10.2013
twitter.com/fellbeisser

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