Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Berlin – Pressemitteilung 83/2019

Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, den Entwurf des Gesetzes zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts beschlossen.

Dazu Senator Dr. Dirk Behrendt: „Tiere können nicht selbst klagen. Daher ist es sinnvoll, Tierschutzorganisationen ein Verbandsklagerecht einzuräumen. Damit können die Organisationen für die Tiere klagen. Mit dem Tierschutzverbandsklagegesetz stärken wir den Tierschutz in Berlin weiter.“

Folgende zentrale Aspekte enthält der Gesetzentwurf:

Die Tierschutzorganisationen können aufgrund des Verbandsklagerechts zum Beispiel gegen Genehmigungen von Tierversuchen klagen. Das war bislang nicht möglich. Mit einer sogenannten Feststellungsklage können die Organisationen zum Beispiel gerichtlich feststellen lassen, dass die Genehmigung eines Tierversuchs rechtswidrig ist, weil sie gegen tierschutzrelevante Vorschriften verstößt.

Mit dem Verbandsklagerecht haben anerkannte Tierschutzorganisationen aber auch die Möglichkeit, Behörden zu verpflichten, gegen tierschutzwidriges Verhalten vorzugehen. In solchen Fällen können anerkannte Tierschutzorganisationen die Behörden per Klage verpflichten, einzuschreiten. Dies käme beispielsweise dann in Betracht, wenn jemand rechtswidrig ein exotisches Tier hält, ohne dass die Behörde dagegen einschreitet.

In dem Gesetzentwurf wird anerkannten Tierschutzorganisationen darüber hinaus das Recht eingeräumt, an tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren mitzuwirken. Konkret geht es dabei um die Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Nicht jeder Tierschutzorganisation wird ein Verbandsklagerecht eingeräumt. Hierzu müssen sie auf Antrag von der für das Veterinärwesen zuständigen Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die Regierungskoalition hat sich in den Richtlinien der Regierungspolitik auf die Schaffung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen verständigt, um Tierleid zu verringern.

Das Gesetz wird dem Abgeordnetenhaus zur Befassung zugeleitet.

Bei Rückfragen: Sebastian Brux, Pressesprecher, Tel.: 030 9013 3633
Pressereferat der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
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Pressestelle (01.10.2019; 11:58 Uhr)
pressestelle@senjustva.berlin….

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 01.10.2019
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