“Den Tieren wird dann mit EINEM Schnitt die Kehle durchgeschnitten”. “Die bluten dann aus”. “So, wie wir jüdisches Leben in Deutschland kennen”. Genau.

Bösartig. Anders lassen sich diese verharmlosenden Beschreibungen des Schächtprozesses in den gehorsamen Medien nicht beschreiben.

Es wird drei, viermal nachgeschnitten, weil das Blut rasch gerinnt. Das Tier erstickt an seinem eigenem Mageninhalt. Das Hirn wird bis zuletzt von Adern versorgt, die hinten am Hals verlaufen. Eine Blutentleerung findet nicht im Geringstem statt. Adhäsion und Kohäsion verhindern, dass ein Organismus völlig ausläuft.

Das Alles ist auch allen Medien bekannt, die zigtausende Mal diesbezüglich aufgeklärt wurden.

Es muss endlich ein Ende haben mit ARD und ZDF, die das Volk in ihrem Sinne betrügen und belügen. Die Öffentlichrechtlichen und neben denen die Einschlägigen, sind Krebsgeschwüre im Körper eines immer noch gesundem Volk, das zum Schweigen verurteil ist.

18.12.2020 | 02:06 | Schlachten ohne Betäubung ( www.proplanta.de/thema/schlach… )

Religionsvertreter kritisieren EuGH-Urteil zum rituellen Schlachten

Luxemburg – EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch für rituelle Schlachtungen eine Betäubung des Tieres vorschreiben.
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Dürfen EU-Staaten rituelles Schlachten ohne Betäubung verbieten? Eher nicht, ließ noch vor Kurzem ein Rechtsgutachten vermuten. Doch, sagt jetzt der EuGH. Religionsvertreter äußern deutliche Kritik. (c) proplanta
Rituelle Schlachtungen als solche würden nicht verboten und damit werde die Religionsfreiheit geachtet, befanden die Richter des höchsten EU-Gerichts am Donnerstag. Das Urteil kommt überraschend, da ein EuGH-Gutachter kürzlich noch zu dem Schluss gekommen war, derartige Vorschriften widersprächen dem Recht auf Religionsfreiheit. Religionsvertreter kritisierten das Urteil scharf, Tierschützer begrüßten es.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sprach von einem Angriff auf die Religionsfreiheit. Man hoffe, dass es keine Nachahmer in Europa finde und andere EU-Staaten die religiöse Schlachtung weiterhin ermöglichten. Bini Guttmann, Präsident der Europäischen Union jüdischer Studenten, warnte gar, die Ermöglichung eines Schächt-Verbots «könnte jüdisches Leben, so wie wir es kennen, langfristig unmöglich machen».

Verhandelt wurde ein Rechtsstreit aus Belgien. Dort hatte die Region Flandern die Schlachtung ohne Betäubung 2017 aus Tierschutzgründen verboten. Jüdische und muslimische Verbände klagten dagegen. In beiden Religionen gibt es Vorschriften zum Schlachten ohne Betäubung – dem Schächten, um Fleisch koscher beziehungsweise halal herzustellen. Den Tieren wird dabei mit einem Schnitt Speiseröhre, Luftröhre und Halsschlagader durchtrennt; sie bluten dann aus.

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßte das EuGH-Urteil: Es sei gut, dass daraus hervorgehe, dass es Wege gebe, sowohl der Religionsfreiheit als auch dem Tierschutz gerecht zu werden. Oftmals werde es so dargestellt, «dass beides nicht in Einklang zu bringen ist». In ihrem Statement verwiesen die Tierschützer auf Betäubungsarten, die bereits von vielen Muslimen akzeptiert würden.

Dem Urteil vom Donnerstag zufolge lässt das EU-Recht zwar in Ausnahmefällen und im Sinne der Religionsfreiheit die rituelle Schlachtung ohne vorherige Betäubung zu. Die EU-Staaten könnten aber dennoch dazu verpflichten, die Tiere zu betäuben.

Die Konferenz der Europäischen Rabbiner (CER) befürchtet nach dem Urteil einen «Dominoeffekt» und dass weitere Staaten weiterführende Verbote oder Einschränkungen erlassen, und so die Religionsausübung und insgesamt die Religionsfreiheit weiter erschwerten. In Ländern wie Frankreich oder Spanien ist das Schächten der CER zufolge noch erlaubt.

In anderen EU-Staaten wie Schweden oder Dänemark ist es hingegen verboten. In Deutschland können aus religiösen Gründen zwar Ausnahmen erteilt werden. Dem Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) zufolge seien solche Ausnahmeregelungen in einigen Teilen der Bundesrepublik aber schon nahezu unmöglich. Grund sei eine Zunahme an Auflagen, da hierzulande Tierschutz schon länger stärker berücksichtigt werde.

ZMD-Vorsitzender Aiman Mazyek beobachte deswegen, dass einerseits immer mehr geschächtetes Fleisch importiert und andererseits immer wieder inoffiziell geschächtet werde. «Und das wollen wir eigentlich nicht.» Dass ein Urteil bewerte, was als Teil eines religiösen Ritus möglich ist oder nicht, sei «der falsche Weg», kritisierte Mazyek. Veränderungen sollten durch die Religionsgemeinschaften selbst und nicht von außen erfolgen. «Der Ritus ist jahrtausendalter Teil jüdischen und muslimischen Lebens.»

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Gesendet: Freitag, 18. Dezember 2020 um 16:12 Uhr
Von: “Bernd Wolfgang Meyer” bernd-wolfgang.meyer@t-online….
Betreff: EUGH Schächten

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Übersandt von:
Martina Patterson (19.12.2020; 12:11 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.net

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 19.12.2020
twitter.com/fellbeisser

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