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Aachen / Stuttgart, 4. November 2019 – Bei den Reit-Europameisterschaften 2015 in Aachen wandte der niederländische Dressurreiter Edward Gal die tierquälerische „Rollkur“ an, indem er den Kopf des Pferdes Undercover mit den Zügeln in Richtung Pferdebrust zog. Undercover blutete aufgrund dieser Hyperflexion während des Turniers aus dem Mund, woraufhin PETA Strafanzeige erstattete. Die Tierquälerei ist auf Videos zu sehen und der Straftatbestand wurde durch Offizialgutachten bestätigt – dennoch wurde das Verfahren letztlich eingestellt, da laut der Staatsanwaltschaft Aachen und der Generalstaatsanwaltschaft Köln kein Vorsatz erkennbar sei. PETA wandte sich nun mit einer außerordentlichen Beschwerde an das Düsseldorfer Justizministerium und fordert, das Ermittlungsverfahren wieder aufnehmen zu lassen.

„Edward Gal ist als ‚Vater der Rollkur‘ bekannt und handelte entgegen der Aussage der NRW-Justiz keinesfalls im unvermeidbaren Verbotsirrtum. Dass es sich bei der schmerzhaften Hyperflexion um Tierquälerei handelt, ist rechtlich widerspruchslos bewiesen – es kann nicht sein, dass diese Misshandlung von Pferden nun wegen Gals Promi-Status legalisiert wird“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA. „Gal hat in Deutschland ein absolutes Auftrittsverbot zu erhalten.“ …

PETA Deutschland e.V. (Pressemitteilung) (Blog) – 04.11.2019
www.peta.de/nrw-justiz-verhind…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 04.11.2019
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