Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. – Pressemitteilung vom 22.12.2020

Nach der 2018 gescheiterten Bewerbung bewarb sich der Verband Deutscher Brieftaubenzüchter 2019 erneut um die Anerkennung des Brieftaubenwesens als nationales immaterielles UNESCO-Kulturerbe. In der Zeit von Dezember bis März 2021 findet die staatliche Bestätigung der Auswahlempfehlungen durch die Kulturministerkonferenz sowie die Staatskulturministerin statt. Da es – entgegen der Verlautbarungen des Zuchtverbandes – keine Verbesserungen im Sinne des Tierschutzes gibt, hat der Bundesverband Menschen für Tierrechte die zuständigen Stellen über die Missstände im Brieftaubenwesen informiert und sie dazu aufgerufen, die Anerkennung als immaterielles Kulturerbe erneut abzulehnen.

Der Verband Deutscher Brieftaubenzüchter kämpft mit Nachwuchsproblemen. Eine Anerkennung als deutsches UNESCO Kulturerbe sollte dazu beitragen, den Fortbestand des fragwürdigen Hobbys zu sichern. Wie schon bei der ersten Bewerbung appellierte der Bundesverband Menschen für Tierrechte auch anlässlich der aktuellen Bewerbung an das UNESCO Expertenkomitee sowie an Kulturministerkonferenz und die Staatskulturministerin, die Anerkennung des Brieftaubenwesens als immaterielles Kulturerbe erneut abzulehnen. Unsere Begründung: Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Tatsächlich führten unter anderem Zweifel an der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen zur Ablehnung des Brieftaubenwesens in 2018. Nach der erneuten Bewerbung befragte Menschen für Tierrechte den Züchterverband zu den vermeintlichen Tierschutzverbesserungen, ohne jedoch konkrete Antworten zu erhalten.

Kein Grund kann Leid der Tauben rechtfertigen
„Trotz anderer Verlautbarungen verstößt der „Brieftaubensport“ gleich mehrfach gegen das Tierschutzgesetz. Deswegen haben wir die Entscheider aufgefordert, die Anerkennung des Brieftaubenwesens als immaterielles Kulturerbe erneut abzulehnen. Den gesetzlich geforderten vernünftigen Grund, der rechtlich die Leiden der Tiere rechtfertigen könnte, kann und darf es niemals für ein teils mit Gewinnabsichten verbundenes Hobby geben“, sagt die Biologin und Fachreferentin beim Bundesverband Menschen für Tierrechte, Dr. Claudia Gerlach.

Züchterverband kann Tierschutzverstöße nicht widerlegen
Trotz der Behauptung der Züchter, dass der Tierschutz eine zentrale Rolle spiele, verstößt der sogenannte „Brieftaubensport“ gleich gegen mehrere Tierschutzgesetze. Schon die Selektion „geeigneter“ Brieftauben bedingt, dass die Tiere, die nicht die gewünschten Zuchtmerkmale aufweisen, getötet werden. Das Töten erfolgt meist bei vollem Bewusstsein durch Umdrehen des Kopfes, teils ohne Nachweis einer entsprechenden Qualifikation. Selektiert werden die Tiere anhand von äußerlichen Merkmalen sowie ihrer Flugleistung.

(…)

Lesen Sie bitte die vollständige Pressemitteilung online unter:

22. Dezember 2020: Kulturerbe: Keine zweite Chance für das Brieftaubenwesen

———-

Menschen für Tierrechte – Pressestelle (22.12.2020; 12:34 Uhr)
ledermann@tierrechte.de

———-

Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 22.12.2020
twitter.com/fellbeisser

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein