Quelle: OBK

Oberbergischer Kreis – Kleiner Eingriff, große Wirkung. Katzenbesitzer im Oberbergischen Kreis müssen ihre freilaufenden Tiere künftig ab einem Alter von fünf Monaten kastrieren lassen. Außerdem muss jedes Tier mit einem Chip oder einer Ohrtätowierung gekennzeichnet und registriert werden. Folgen Tierbesitzer dieser Vorgabe nicht, könnte es für sie teuer werden: Wer den neu festgesetzten Pflichten ab dem 01. März 2018 nicht nachkommt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro. Das ist festgeschrieben in der neuen Katzenschutzverordnung, die der Kreistag am Donnerstag beschlossen hat. …

Oberberg-Nachrichten.de (Pressemitteilung) (Blog) – 18.12.2017

Kastrationspflicht für Katzen im oberbergischen Kreis

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 18.12.2017
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