VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN – Pressemitteilung vom 21.10.2019

Mit demselben Gesetzblatt tritt jetzt auch in Salzburg als letztem Bundesland das Gatterjagdverbot in Kraft – Wermutstropfen: bestehende Gatter müssen nicht aufgelöst werden.

In Ostösterreich, ob in Niederösterreich, der Steiermark oder dem Burgenland, läuft jetzt überall die Jagd auf ausgesetzte Zuchtvögel wie Enten und Fasane. Angekauft aus Massentierhaltung, werden sie nur ausgesetzt, damit die Jagdgäste möglichst viele hilflose Vögel abballern können. Eine derart sinnentleerte, hirnlose und gleichzeitig tierquälerische Tätigkeit müsste in einem zivilisierten Land sofort verboten werden – wenn diese Jagdpraxis nicht aus der Zeit des Feudaladels stammen würde, dessen Nachfahr_innen bis heute hauptverantwortlich für diese infantile Freizeitbeschäftigung sind und leider genügend politischen Einfluss haben, um schlagkräftige Verbote zu verhindern. In NÖ muss man das Aussetzen melden, in der Steiermark ist die Anzahl auszusetzender Tiere beschränkt und das Aussetzen von Zuchtenten verboten, und im Burgenland muss das Aussetzen 8 Wochen vor Beginn der Schusszeit erfolgt sein. Überall umgeht man diese Einschränkungen, wie man nur kann. Im Burgenland ist nun wenigstens ein Verbot des Aussetzens von Zuchtenten in Planung. Unterdessen ist nun Salzburg vorgeprescht und hat die Ausnahme von der Bewilligungspflicht für das Aussetzen von Zuchtenten (bis vor kurzem vornehmlich im Jagdgatter Mayr-Melnhof) und von Zuchtfasanen aufgehoben. Das Gesetz ist jetzt in Kraft getreten. In der Praxis kommt die Bewilligungspflicht einem Verbot der Aussetzerei aller Arten gezüchteter Tiere für die Jagd gleich.

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Online-Version des Artikels:
vgt.at/presse/news/2019/news20…

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Verein Gegen Tierfabriken
medien@vgt.at (21.10.2019; 11:00 Uhr)

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 21.10.2019
twitter.com/fellbeisser

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