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Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, CarolinVS@peta.de

Ingersheim / Stuttgart, 7. Februar 2020 – Tierquäler gesucht: Einer Polizeimeldung ( www.presseportal.de/blaulicht/… ) zufolge aß ein Hund auf einem Spaziergang am Freitagmorgen vergangener Woche in einer Parkanlage hinter der Gemeindeverwaltung Ingersheim offenbar einen gefährlichen Köder. Nachdem sich der Vierbeiner einige Stunden nach der Gassi-Runde auffällig verhielt, brachte ihn die Hundehalterin zu einem Tierarzt. Hier zeigte ein Röntgenbild, dass sich im Magendarmtrakt des Vierbeiners zwei Rasierklingen befanden. Möglicherweise hatte der Hund diese in Form eines Köders auf dem Spaziergang gegessen. Der Arbeitsbereich Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Ludwigsburg ermittelt wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07142-4050 bei der Behörde zu melden. Die Polizeihundeführerstaffel des Polizeipräsidiums Ludwigsburg sowie das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen werden den betreffenden Bereich nun in geeigneter Form überwachen.

PETA setzt Belohnung aus

Um den Vorfall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise, die den mutmaßlichen Tierquäler überführen, aus. Zeugen werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden und können sich telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail ( mailto:whistleblower@peta.de ) bei der Tierrechtsorganisation melden – auch anonym.

„Sollte jemand präparierte Köder in Ingersheim auslegen, um damit Tieren zu schaden, muss er gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, sagt Judith Pein im Namen von PETA. „Derartige Täter zu überführen ist oft schwierig, da sie agieren, wenn sie sich unbeobachtet fühlen. Deshalb kann es in solchen Fällen auf den noch so unwichtig erscheinenden Hinweis ankommen. Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Arbeit der Polizei unterstützen sowie Tierhalter für das Thema sensibilisieren und warnen. Der Täter muss sich darüber im Klaren sein, dass mit gefährlichen Stoffen präparierte Köder nicht nur für Hunde, Katzen und freilebende Tiere, sondern auch für Kinder lebensbedrohlich sein können. Weitere Funde von präparierten Ködern sollten umgehend der Polizei gemeldet werden.“

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. …

PETA Deutschland e.V. (Pressemitteilung) (Blog) – 07.02.2020
www.peta.de/ingersheim-hund-is…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 07.02.2020
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