Urteil des EuGH vom 17.07.2014, Az.: C 600/12
Quelle: Pressemitteilung Nr. 104/2014 des EuGH vom 17.07.2014

Griechenland hat dadurch gegen das Umweltrecht der Union verstoßen, dass es die unkontrollierte Betreibung einer Mülldeponie im nationalen Meerespark von Zakynthos (Zante) nicht untersagt hat. Diese saturierte Deponie beeinträchtigt den Lebensraum der Meeresschildkröte “Caretta caretta”.

Das Unionsrecht (RL 2008/98/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Abfallbewirtschaftung die menschliche Gesundheit nicht gefährdet und der Umwelt nicht schadet. Die Mitgliedstaaten müssen auch eine unkontrollierte Ablagerung oder Ableitung oder eine unkontrollierte Bewirtschaftung von Abfällen untersagen …

Jurion (Pressemitteilung) (Abonnement) – 18.07.2014
www.jurion.de/de/news/298232/E…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 18.07.2014
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