Hundeverbot vom Schlachtensee vor Verwaltungsgericht
Erste Verhandlung könnte Licht in Behördenirrsinn bringen

Am Verwaltungsgericht Berlin wird am kommenden Dienstag die erste mündliche Verhandlung gegen das Hundeverbot am Schlachtensee aufgerufen. Unter dem Aktenzeichen „VG 23 K 358.15“ klagt ein einzelner Hundehalter gegen das Land Berlin. Von 9.30 Uhr an wird im Saal 4203 im Gerichtsgebäude an der Kirchstraße (Moabit) verhandelt. Das Argument des Hundehalters: Uferwege könnten nicht insgesamt als Badestelle qualifiziert werden, weil ein Zugang zum See über weite Strecken nicht möglich sei. Eine Sicht, die auch die ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz vertritt. „Mit dieser Argumentation ist es aber nicht genug“, erklärt Eisenhart von Loeper, Vorsitzender der ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz. „Wir haben eine weitreichendere Klage genau vor einem Monat beim Verwaltungsgericht eingereicht, da es um viel mehr geht, als nur um die Uferwege.“

Der Stiftung, die sich seit der Anordnung dieser tierschutzwidrigen Verbote juristisch und wissenschaftlich mit dem Thema befasst, liegen weitere Tierschutzgesichtspunkte am Herzen: „Menschlichkeit beginnt beim Tier, beim Mitgefühl und Einsatz für Schwächere. Deshalb haben wir 1990 zwölf Jahre erfolgreich dafür gekämpft, dass die Tiere in der Wertordnung des Grundgesetzes anerkannt werden. Das wurde hier im Reichstag von Berlin mit Zweidrittelmehrheit des Bundestages beschlossen“, erklärt Eisenhart von Loeper, heutiger Vorsitzender der ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz und damals treibende Kraft und Sprecher des Projekts. Seither ist der Wortlaut im Gesetz: „Der Staat schützt […] die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere […]“ „Dieser errungene Meilenstein muss jetzt mit Leben erfüllt werden und darf nicht durch unsinnige Hunde-Mitführverbote am Schlachtensee und an der Krummen Lanke missachtet und konterkariert werden“, so von Loeper.

Mit juristischen und wissenschaftlichen Mitteln belegt die Stiftung, durch eine Anwaltskanzlei umfangreich und sehr sorgfältig begründet, dass die Öffentlichkeit gezielt getäuscht wird. „Es gibt nur ein Sammelsurium kopierter Unterlagen, die keinerlei Verwertung für die Badequalität von Schlachtensee und Krummer Lanke wiedergeben. Das bestätigen führende Berliner Wissenschaftler, so Frau Professorin Barbara Kohn von der Tierklinik Düppel.“ Badende Hunde stellen „kein akutes Risiko für den Menschen“ dar. „Keinerlei Studien belegen die Gefährdung mit Daten, obwohl dies einer Entscheidung vorausgehen müsste“, kommentiert von Loeper.

Rechtswidrig ist das Hundeverbot auch, weil es nach wissenschaftlicher Erkenntnis der Hundenatur widerspricht, im Wasser zu koten. Urin und Kot werden sehr gezielt als Signale an Artgenossen an hervorgehobener Stelle abgesetzt, weil sie dadurch kommunizieren und Näheres über Individualität, Alter und emotionale Beschaffenheit von Artgenossen erfahren. „Im Gewässer funktioniert das nicht“, pointiert von Loeper.

Ein weiterer Fehler des Verbots: Paragraph 25 des Berliner Wassergesetzes lässt das Tränken und Baden (Schwemmen) von Tieren ausdrücklich zu. Das bedeutet unvermeidlich, dass auch der Zugang zum Wasser über die Uferwege der Seen für die Hunde nutzbar sein muss. „Bezeichnend ist, dass lange Zeit für das Mitführverbot von Hunden keine Rechtsgrundlage genannt wurde, weil es diese schlicht nicht gibt“, erklärt von Loeper.

Hunde sind seit Jahrtausenden Lebensgefährten und bevorzugte Sozialpartner des Menschen. „Wir halten das Mitführverbot von Hunden an den Seen für eine unzulässige, intolerante und undemokratische Ausgrenzung von Hundebetreuern und ihres Freiheitsrechts mit Hunden.“ So geht die ERNA-GRAFF-Stiftung auch davon aus, dass der jeweils Unterliegende sicher in Berufung gehen wird. Das Verfahren könnte so an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als nächst höhere Instanz verwiesen werden. „Unsere Klage ist sowohl von den Argumenten, als auch vom Umfang und der wissenschaftlichen Ausarbeitung, genau darauf ausgelegt und schafft bereits die Voraussetzungen für mögliche kommende Verfahren.“

Sowohl der juristische Weg, den die sechs Kläger gemeinsam mit der Stiftung bestreiten, als auch die Erstellung von weiteren wissenschaftlichen Gutachten, werden – sofern nötig – von der ERNA-GRAFF-Stiftung finanziert.

Bitte bedenken Sie: Die Arbeit der Stiftung und auch die Unterstützung des prozessualen Weges finanzieren sich ausschließlich über Spenden:

Spendenkonto der ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz IBAN: DE86 1001 0010 0001 2181 00, BIC: PBNKDEFF

Für Rückfragen erreichen Sie die ERNA-GRAFF-Stiftung unter 030-852 49 53 und Presse@Erna-Graff-Stiftung.de

Weitere Informationen unter www.Erna-Graff-Stiftung.de

Berlin, 11. Dezember 2015

—–

Fakten-Check, der erstmals zur Abgabe der Klage am 15.11.2015 versendet wurde:

Warum diese Klage?
Auf 50 Seiten legt eine von der ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz beauftragte und finanzierte Anwaltskanzlei umfangreich dar, warum das Hundeverbot keinen rechtlichen Bestand haben kann. „Wir sind von Anfang an mit dem Thema beschäftigt, haben viele Beweismittel zusammengetragen und sind für weitere Instanzen gewappnet“, erklärt Dr. Eisenhart von Loeper, Vorsitzender der ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz.

Warum erst jetzt?
Erst vor wenigen Wochen hat uns die Berliner Umweltverwaltung Akten, für die wir eine Einsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz mit gerichtlichen Mitteln erstritten haben, zur Verfügung gestellt. Unterlagen des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf, die angeblich existieren sollen, fehlen. Auch diese Behörde weigert sich, Auskunft zu geben. So läuft eine weitere Klage auf Akteneinsicht. Der chaotische Zustand der angeblichen Beweismittel schockiert: „Bereits die vorliegenden Unterlagen belegen, dass eine vorsätzliche, bewusste Täuschung der Bürger vorliegt“, so von Loeper.

Was kann zu den Beweismitteln gesagt werden?
Es handelt sich um eine wahllose Sammlung von teilweise veralteten Ausrissen aus Zeitungen und Fachzeitschriften. Garniert werden diese mit Aufsätzen, unbelegten Thesenpapieren von teilweise selbsternannten Fachleuten. Alles in allem, beziehen sich die Unterlagen auf alle möglichen Orte und Themen. Auf keinen Fall haben sie jedoch die geringste Beweiskraft für die Seen in Berlin. „Die weiteren Unterlagen, von denen gut möglich ist, dass es sie gar nicht gibt, müssen nun noch erstritten werden“, vermutet der Vorsitzende der Tierschutz-Stiftung.

Was werfen Sie den Behörden vor?
Auch ohne den teuren juristischen Weg, hätten die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können. Nun muss für die Kosten der Juristen auch noch der Steuerzahler aufkommen, da das Bezirksamt vorher nicht einlenkte und sich noch immer querstellt. Schon immer durften Hunde um die Seen herumlaufen und sich im Wasser frei bewegen. Die Wasserqualität ist hervorragend. Auch der Grunewaldsee ist bestimmt nicht wegen der schwimmenden Hunde „umgekippt“. „Es gibt für die Behauptungen keine Belege. Die Verzögerungs-Taktik des Bezirksamtes und die bewusste Täuschung der Bevölkerung wider besseren Wissens, ärgert uns maßlos“, betont Dr. von Loeper.

Was wäre, wenn der Bezirk Recht bekommen würde?
Nach der Argumentation der Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto, dürften an gar keinem See mehr Hunde ans oder ins Wasser. Jeder Tümpel könnte zur Badestelle auserkoren werden. Ein rotes Schild genügt! Außerdem gibt es unzählige Bereiche am Schlachtensee und vor allem an der Krummen Lanke, die für Badende sogar gefährlich sind. Es gibt Badeverbotsschilder und abgezäunte Bereiche. „Mit normalem Menschenverstand, geht hier niemand freiwillig ins Wasser um sich zu erfrischen und zu schwimmen. Aber per Auslegung des Bezirkes ist ja alles eine Badestelle.“

Fazit: „Das Hundeverbot muss fallen“

Für mehr Information: Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz – Waisenstraße 1 – 10179 Berlin Presse@Erna-Graff-Stiftung.de – Tel.: 030/ 8 52 49 53 – www.Erna-Graff-Stiftung.de

Für Rückfragen erreichen Sie die ERNA-GRAFF-Stiftung unter 030-852 49 53 und Presse@Erna-Graff-Stiftung.de

———-

ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz – Presse (11.12.2015; 18:24 Uhr)
Presse@Erna-Graff-Stiftung.de

———-

Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 12.12.2015
twitter.com/fellbeisser

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein