Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz – Pressemitteilung vom 30.11.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

untenstehend finden Sie unsere Einladung zur Pressekonferenz am Dienstag, den 5. Dezember 2017 um 11 Uhr zu Ihrer freundlichen Kenntnisnahme.

Mit besten Grüßen,

Sonja Wende

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Waisenstraße 1 (Eingang Littenstraße 108)
10179 Berlin

Tel.: 030/ 852 49 53
Fax: 030/ 852 97 43
presse@erna-graff-stiftung.de

Startseite

Facebook: www.facebook.com/ErnaGraffStif…
Twitter: twitter.com/EGSTierschutz

—–

Einladung zur Pressekonferenz der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz in Zusammenarbeit mit der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und den Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg

Betreten von Stallungen zur filmischen Dokumentation behördlich geduldeter Tierquälerei in Massentierhaltungen strafbar?

Landgericht Heilbronn: In der Massentierhaltung ist Tierquälerei sozialadäquat und hinzunehmen – Analyse eines skandalösen Urteils; Angeklagter begründet erstmals öffentlich seine Motive und sein weiteres Vorgehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die „Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz“, laden ein zu dieser Pressekonferenz. Die Pressekonferenz wird maßgeblich begleitet von den „Menschen für Tierrechte“ und der „Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt“.

Mit Spannung wird das anstehende Revisionsurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart im sogenannten Putenprozess erwartet: Das Landgericht Heilbronn hatte die Tierschützer wegen Hausfriedensbruchs verurteilt (7 Ns 41 Js 15494/15 jug), weil sie in einem Putenstall erkennbar tierschutzwidrige Zustände gefilmt hatten, um sie sodann zu veröffentlichen. Einen Auszug aus der Begründung des Gerichts finden Sie angehängt.

Das Landgericht hat die bisher so in Deutschland nie geäußerte Rechtmeinung vertreten, dass in Massentierhaltungen das Tierschutzgesetz grundsätzlich keine Anwendung finde. Tierschutzverstöße in Massentierhaltungen seien den Verbrauchern bekannt und deshalb sozial-adäquat und stellten einen „vernünftigen Grund“ im Sinne von § 1 Tierschutzgesetz dar. Damit hat sich das Gericht auch in offenen Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gesetzt.

Diese Begründung des Urteils ist für die deutsche Tierschutzbewegung nicht hinnehmbar, zumal das Landgericht Magdeburg in einem vergleichbaren Fall im Oktober auf Freispruch entschieden hat.

Genau dieser Widerspruch zwischen beiden Urteilen deutscher Landgerichte erfordert eine richtungweisende Entscheidung des angerufenen Oberlandesgerichts Stuttgart.

Anwesend sein wird auch ein Angeklagter in dem Heilbronner Prozess. Er wird erläutern, warum er gegen das Urteil in Revision geht. Er wird unterstützt von seinem Verteidiger, dem Berliner Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge von der Berliner Kanzlei Röttgen, Kluge & Hund PartG mbB, der früher selbst Oberverwaltungsrichter und Justiz-Staatssekretär war und Herausgeber eines Kommentars zum Tierschutzgesetz ist.

Die Erna-Graff-Stiftung erhebt schwere Vorwürfe auch gegen die Staatsanwaltschaft Heilbronn, weil wichtige Rechtsgrundsätze im Fall der Tieraktivisten missachtet worden seien. Für sie wird ihr 1. Vorsitzender Dr. Eisenhart von Loeper das Urteil des LG Heilbronn und seine gesellschaftlichen Auswirkungen näher beleuchten. Es geht nicht nur aus Sicht der Erna-Graff-Stiftung um eine für das Selbstverständnis der Gesellschaft und des Rechtsstaats wichtige Weichenstellung: Rückfall in gnadenlose Ausgrenzung oder Einbeziehung der Schwächsten dieser Gesellschaft in unsere wertgebundene Ordnung.

Es wird im Rahmen der Pressekonferenz für die anwesenden Journalisten auch optisch deutlich erkennbar werden, warum eine Rechtskraft des Heilbronner Urteils für den Tierschutz einen „Rückschritt in die Steinzeit des Tierschutzrechts in Deutschland“ darstellen würde.

Jens Hübel wird als fachkundiger Tierarzt die Zustände in der betreffenden Putenmast kommentieren.

Anwesend sein wird auch Dr. Hans-Friedrich Willimzik, stellvertretender Sprecher der Tierschutzbeauftragten der deutschen Bundesländer. Er wird aus seiner Sicht zur aktuellen Rechtsprechung Stellung nehmen.

Wann: Dienstag, 5. Dezember 2017, 11 Uhr

Wo: DGB-Haus, Willi-Bleicher-Straße 20, 70174 Stuttgart
Konferenzraum 1

Bei der Pressekonferenz anwesend sein werden:

● Dr. Eisenhart von Loeper, 1. Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
● Jonathan Steinhauser, angeklagter Tierschutzaktivist
● Hans-Georg Kluge, Rechtsanwalt des Angeklagten von der Kanzlei Röttgen, Kluge & Hund PartG mbB; Berlin
● Jens Hübel, Tierarzt mit dem Zusatzbereich Zier-, Zoo- und Wildvögel
● Ira Belzer & Stephanie Kowalski, Menschen für Tierrechte
● Andreas Grabolle, Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
● Dr. Hans-Friedrich Willimzik, stellvertretender Sprecher der Landestierschutzbeauftragten

Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen. Bis dahin stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 030/ 852 49 53 oder per E-Mail für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Sonja Wende

Pressestelle Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz

Waisenstraße 1
10179 Berlin

wende@erna-graff-stiftung.de

Tel.: 030/8524953

Verantwortlich i.S.d.P: Vorstand der Erna-Graff-Stiftung für Berlin

Anhang:

Auszug aus der Urteilsbegründung des Landesgerichts Heilbronn

„Die Vorwürfe, die die beiden Angeklagten gegen die Veterinärbehörden erhoben, dass diese grundsätzlich nichts unternähmen, um die schlimmen Zustände in Massentiermästereien zu beenden, haben ihren Grund darin, dass die Massentierhaltung zur Versorgung der Bevölkerung erlaubt ist, obwohl nicht artgerechte Zustände, wie z.B. bei den Puten Federpicken, zu wenig Auslauf, Deformationen aufgrund des großen Gewichts, die allge¬mein bekannte Folge ist. Dies wird zumindest derzeit noch als „sozial adä¬quat” und im oben genannten Spannungsverhältnis zwischen Tierwohl und Nahrungsmittelproduktion als hinnehmbar angesehen und eröffnet damit den Veterinärbehörden auch keine Möglichkeit einzuschreiten, so lange die Beeinträchtigung der Tiere ihren Grund allein in der geduldeten Massen¬tierhaltung mit ihren nicht zu verhindernden Auswirkungen hat, diese Be¬einträchtigungen also mit „vernünftigem Grund” und damit in Übereinstim¬mung mit dem Tierschutzgesetz geschehen.“

———-

Presse | Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz (30.11.2017; 12:12 Uhr)
presse@erna-graff-stiftung.de

———-

Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 30.11.2017
twitter.com/fellbeisser

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein