Gesendet: Dienstag, 03. Juli 2018 um 15:55 Uhr
Von: “Martina Gerlach” martina.gerlach@googlemail.com
An: “Martina Patterson” pattersonmatpatt@gmx.de, Oehl nc-oehlch@netcologne.de, “Jutta Hinz” ju.hinz@online.de, “Barbara Dr. Wardeck-Mohr” dr-wardeck-mohr-hunde@web.de, “Dr. Grabowski Annamaria” straydogsworldwide@yahoo.de, “Gerda Matias” gerda.matias@tierversuchsgegne…, animal-life animal-life@swissonline.ch, “Anke Mönkemöller” anke.moenkemoeller@gmx.de, “Dr. Edmund Haferbeck” Haferbeck@posteo.de, “Hanne Justin” Hannetierschutz@gmx.de
Betreff: Fwd: Eilt! Werden Sie bitte sofort tätig! Noch vor der Sommerpause!

Hi,

zur Kenntnis, Nachahmung, ganz oder teilweisen Übernahme – Rückfrage nicht nötig.

Ich werde natürlich mit weiteren Anlagen auch noch per Post schicken. Aber da sind die ja schon in der Sommerpause und die Post der Bürger interessiert die eh nicht. Die bearbeiten andere … wenn überhaupt. Trotzdem, wir dürfen nicht nachlassen.

M. Gerlach

PS. Bin nicht sicher, ob die direkte Mailandresse an Klöckner auch funktioniert.

———- Forwarded message ———
From: Martina Gerlach martina.gerlach@googlemail.com
Date: Di., 3. Juli 2018 um 15:49 Uhr
Subject: Eilt! Werden Sie bitte sofort tätig! Noch vor der Sommerpause!
To: poststelle@bmel.bund.de, julia.kloeckner@rlp.cdu.de

Frau Ministerin Klöckner,

die Sommerpause steht bevor, während dieser findet das Islamische Opferfest statt. Durch die verantwortungslosen Bemühungen dieser Bundesregierung droht das Ganze in ein bundesweites Massaker grausamer Barbarei an unseren Tieren auszuarten unter verlogenen Religionsvorwänden.

Frau Merkel sicherte unseren „Gästen“, die für sich alles fordern, ohne sich auch nur ansatzweise an ihr Gastland anpassen zu wollen oder unsere Werte und Gesetze zu achten, freie Religionsausübung zu. Unsere „Gäste“ scheinen damit das anachronistische betäubungsloses Abmetzeln unserer Tiere zu meinen und Tiere straffrei nach Belieben quälen, missbrauchen und ermorden zu dürfen.

Aber: Betäubtes Schächten von Tieren entspricht sehr wohl freier Religionsausübung, denn keine Religion fordert die Betäubungslosigkeit der Tiere.

Wenn diese Bundesregierung auch nur ansatzweise an einem friedlichen Miteinander von muslimischen „Gästen“ und der einheimischen Bevölkerung interessiert wäre, muss es Ihnen als verantwortliche Bundesministerin zwingendes Bedürfnis sein, jetzt rechtzeitig öffentliche Informationen und Appelle bzw. Maßnahmen zu veranlassen, damit auch während des Islamischen Opferfestes in Deutschland (dieses Jahr vom 21. bis 24.8.2018) Tiere nicht ohne vorherige Betäubung geschächtet werden.

Tierhalter dürfen Tiere nicht zum betäubungslosen Schächten abgeben! Sie würden sich damit strafbar machen!

Es sind verstärkte Veterinärkontrollen bundesweit zu veranlassen und ministeriumsübergreifend zu koppeln mit verstärkten Polizeikontrollen, um illegales = beätubungsloses Schächten zu unterbinden bzw. zu verhindern.

Ich erwarte von Ihnen, dass Sie veranlassen, dass unsere muslimischen Gäste rechtzeitig öffentlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie in unserem Land sich an unsere Gesetze zu halten und unsere Werte zu achten haben. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie öffentlich darauf aufmerksam machen, dass betäubtes Schächten freier Religionsausübung entspricht.

Unterstützend dafür führe ich Beispiele an:

Der Dachverband der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religionen (DITIB) rief anlässlich des islamischen Opferfest 2009 bereits dazu auf, Tiere beim Schächten nicht zu quälen. “Es spricht nichts dagegen, die Tiere vor dem Schächten durch einen Elektroschock oder durch ähnliche Mittel zu betäuben, um ihnen unnötige Qualen zu ersparen.”

EHZ – Europäisches Halal-Zertifizierungsinstitut in seinen HALAL-Richtlinien für Schlacht-, Fleischverarbeitungs- und Lebensmittelbetriebe: „Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich oder bewusst physische und psychische Schmerzen oder Leiden zufügen könnten.”

Das Berliner Abgeordnetenhaus beantwortet die schriftliche Anfrage Nr. 18/12 296 vom 18. September 2017 im Oktober 2017 wie folgt (Auszug: „Darüber hinaus ist z.B. „Halal“ ein geschützter Begriff, so dass als „Halal“ angebotenes Fleisch nicht zwangsläufig aus einer betäubungslosen Schlachtung stammt. Eine betäubungslose Schlachtung ist nur nach jüdischen Glaubensvorschriften zwingend (koscher), nicht aber nach den Vorschriften des Korans („Halal“).“

Aus der Pressemitteilung des Diyanet Isleri Baskani Mehmet Nuri Yilmaz (2000), als nur ein Beispiel der Aussagen vieler islamischer religiöser Autoritäten:

„Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Schlachtung ist, während der Schlachtung von technologischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Alle islamischen Weisen besagen: Dem Gott gehorchen und seinen Geschöpfen (Lebewesen) sich zärtlich und barmherzig nähern. Das Opfertier darf nicht gequält werden und während des Schlachtens sollte der Schmerz gemindert werden. Vor der Schlachtung sollte das Tier mit einem gewissen ‚Schock’ in Ohnmacht gesetzt werden. Das Tier darf nicht zum Tode geführt werden. Es muß dann nach islamischen Vorschriften das Blut fließen. Wenn es so abläuft, bestehen keine Bedenken.“

Und auch Nachfolger bestätigten dies wiederholt, so auch Mehmet Bekaroglu in 2004:

Auszug aus der Übersetzung des Schreibens an uns vom 09.11.2004:

„Aus Religionsgründen ist es möglich die Tiere zu betäuben und dann es schlachten. Dagegen gibt es keine Vorschriften. Dieses Verfahren wird in Deutschland und dem restlichen Europa von vielen Moslems angewandt.

Bei diesem Verfahren zeigt man in Deutschland und anderswo große Toleranz und Anerkennung.“

Türkisches Generalkonsulat, Attache für religiöse Angelegenheiten in 2000:

„Was das Schlachten von Opfertieren an sich betrifft, so sollte dies mit modernen Methoden durchgeführt werden. Wir weisen unsere Staatsbürger bei allen sich bietenden Gelegenheiten sowohl auf diesen Umstand der Vermeidung von Qualen für das Tier hin …“

Also eine Betäubung der Tiere vor dem Schächtschnitt schränkt freie Religionsausübung in keiner Weise ein! Es schränkt aber grausame Tierquälerei ein und dazu sollten selbst Sie sich verpflichtet fühlen! Wir leben im 21. Jahrhundert!

An Menschen begangen, entsetzen sich Politiker über grausame Massaker. Das sind sie auch, wird es Tieren angetan. Und keines dieser Tiere leidet weniger als ein Mensch. Oder wollten Sie das erleiden?

„Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen oft die Gefäßenden und es muß nachgeschnitten werden. Austretender Vormageninhalt wird aus der durchtrennten Speiseröhre in die Lungen aspiriert. Erstickungsanfälle, Atemnot, schreckliche Todesangst sind die Folge.

Die Schnittschmerzen sind unerträglich. Und dies geschieht bei vollem Bewusstsein, denn die Blutversorgung des Gehirns ist gegeben. Der Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde strebte es meistens voll orientiert bewegungsfähig und angstvoll dem Ausgang des Schlachtraumes zu …“ –

Zitat aus „Das betäubungslose Schächten der Tiere im 20. Jahrhundert“ von Dr. med. W. Hartinger

Bewusstlose Tiere laufen aber nicht!

Da keine Religion die Betäubungslosigkeit fordert oder sog. „zwingende Vorschriften“ enthält, die eine Ausnahmegenehmigung für grausames betäubungsloses Abmetzeln der Tiere – selbst anlässlich des Islamischen Opferfestes – auch nur ansatzweise rechtfertigen könnten, dürfen auch Ausnahmegenehmigungen nicht erteilt werden. Sorgen Sie und Ihre Politikerkollegen endlich dafür!

Außerdem: Die Religionsausübung hat mit dem Fleischverzehr gar nichts zu tun, denn keine Religion zwingt die Gläubigen überhaupt Fleisch zu essen. (J. Hinz) – Siehe auch andere Möglichkeiten des Opferns anlässlich des Opferfestes.

Fakt ist, dass es auch in unserem Land und in unserem Grundgesetz kein garantiertes Grundrecht auf Verbrechen an Tieren, als Tradition verbrämt oder unter Religionsvorwand gibt!

Gerade Tierschutz ist eines der am schwersten errungenen Werte der einheimischen = deutschen Bevölkerung. (Das aber scheinen Sie bisher nicht zu verstehen. Wie sonst soll man Verbrechens-Gutheißung oder –Begünstigung und Verfolgung von Menschen, die Verbrechen aufdecken und dokumentieren, damit sie endlich abgestellt werden, nachvollziehen?)

Noch ein Zitat von Herrn Bosbach: „Keine Diskriminierung, aber eine glasklare Ansage. Wir müssen viel deutlicher machen, was unter die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit fällt – und was nicht. Religionsfreiheit bedeutet nicht Narrenfreiheit. Religionsfreiheit wird in Deutschland zwar vorbehaltlos gewährt, aber nicht schrankenlos. Wenn es zu Kollisionen zwischen dem Scharia-Islam und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung kommt, muss ausschließlich unsere Rechts- und Werteordnung gelten – sonst nichts. Und darüber kann man auch nicht verhandeln oder gar Kompromisse schließen. Ende der Durchsage.“

79 % der einheimischen Bevölkerung sind gegen das anachronistische betäubungslose Schächten, also über ¾ des deutschen Volkes, dessen Volksvertreter Sie sein sollten.

Seien Sie bitte nicht muslimischer als muslimische Autoritäten oder Verbände. Es gibt noch sehr viel mehr Aussagen, dass die Betäubung der Tiere vor dem Schächtschnitt religionskonform ist, also freie Religionsausübung nicht einschränkt oder verhindert.

Veranlassen Sie rechtzeitig, dass unsere „Gäste“ islamischen Glaubens öffentlich informiert und zur Einhaltung der Gesetze in ihrem Gastland angehalten werden. Schächten nur mit vorheriger Betäubung! Sonst gar nicht! Opfern kann man auch anders. Nicht-tierliche Opfergaben sind zulässig.

Werden Sie also noch vor der Sommerpause entsprechend tätig, um grausamste Massaker zu verhindern und damit dieses Land nicht noch mehr gespaltet wird

Für eine endlich anständige Welt!

Martina Gerlach

PS. Offensichtlich sind Ihnen ja Tierschützer eine lästige Spezies. Gefährdet sind sie ohnehin in dieser Gesellschaft, wie Sie mit Ihrer Einstellung indirekt bestätigen: Strafverfolgung bei Aufdecken von Missständen durch bitter nötige, bisher unerlässliche Stall-„Einbrüche“, da Kontrollbehörden offensichtlich unwillig oder unfähig dazu sind und sich durch diese bzw. durch die Tierausbeuter für die betroffenen, hilflos ausgelieferten Tiere nichts bessert.

Sie sollten endlich begreifen, denn: „Tierschutz ist keine Liebhaberei, sondern eine ernste sittliche Pflicht im Interesse des Volkes, des Staates und der Menschlichkeit.“ Manfred Kyber

Tierschützer wird man nicht aus Langeweile, sondern aus Wissen um die grausamen Verbrechen der Gattung Mensch an anderen, nicht weniger leidensfähigen Spezies. Schauen Sie sich mal um, wer denn auf dieser Welt alles Elend, Leid, alle Qual und Vernichtung verursacht. Es sind in erster Linie Politiker, dann Tierausbeuter, Pseudowissenschaftler, Giftkonzerne (man denke nur an Glyphosat, als ein Beispiel, welches Sie ja auch nicht das Rückgrat haben, es endlich, weil bitter nötig – siehe ARTE Roundup – Der Prozess -, zu verbieten). – Es sind nichtspeziesistische Menschen, vor allem die Tierschützer, die diese Welt versuchen besser zu machen, Leid zu lindern und zu verhindern.

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Übersandt von:

Martina Patterson 03.07.2018; 18:00 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.net

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 04.07.2018
twitter.com/fellbeisser

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