von Dr. Hanna Rheinz

Das Urteil

Tierschutz oder Religionsfreiheit? ist Vergangenheit. Der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil zur Rituellen Schlachtung gesprochen.

Die Zukunft heißt Tierschutz u n d Religionsfreiheit.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 17.12.2020 in der Rechtssache C-336/19 deutlich gemacht, dass auch die Religionsgemeinschaften keinen Sonderstatus für sich beanspruchen dürfen, wenn es um den Tierschutz geht. Die Zeit ist reif dafür, den Tierschutz als ethisches Ziel der Gesellschaft ernst zu nehmen.

Anlass zu diesem wichtigen Grundsatzurteil war ein Rechtsstreit aus Flandern/Belgien: Flandern hatte 2017 das Schlachten ohne Betäubung verboten, dies nahmen jüdische und muslimische Verbände zum Anlass gegen diese Verordnung zu klagen. Doch das Argument, das Gebot des Tierschutzes als Staatsziel und als Ziel der Europäischen Gemeinschaft werde durch die Erlaubnis der Jagd ebenso unterlaufen, überzeugte die Richter nicht. Angesichts der Vielzahl der historisch notwendigen Veränderungen, sind auch die Religionsgemeinschaften aufgefordert, ethische Ziele wie den Tierschutz zu achten und sich nicht länger auf ein längst der Vergangenheit angehörendes Schlacht-Procedere zu berufen. …

Das Urteil

Siehe auch:

Macht euch die Erde untertan? Die kollektive Abwehr des jüdischen Tierrechts
tierimjudentum.de/

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Hanna Rheinz (31.12.2020; 03:19 Uhr)
Hanna-Rheinz@posteo.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 31.12.2020
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