Das Angebot richtet sich nur an Westfleisch-Vertragsbetriebe und ist zunächst zeitlich begrenzt.

Westfleisch bietet den Betrieben aktuell zwei Varianten an:

– Ebermast-Betriebe können in den kommenden drei Wochen eine Improvac-Impfung ihrer männlichen Mastschweine vornehmen und die Tiere zwischen Kalenderwoche 18 und 24 bei Westfleisch (Standorten Coesfeld oder Oer-Erkenschwick) schlachten lassen.

– Betriebe, die bisher kastrierte Eber mästeten, können sich mit ihren Lieferanten abstimmen, damit diese die Kastration nicht durchführen und die unkastrierten Tiere an die Mäster liefern. Nach der Immunokastration können die Mastschweine in den Kalenderwochen 27 bis 33 an Westfleisch geliefert werden.

Die Abrechnung der Improvac-Eber erfolgt über die Standard-Westfleischmaske für Börge und Sauen und nicht nach der Ebermaske. Allerdings fordert Westfleisch einen Abschlag von 3 Cent je Kilogramm Fleisch für den Aufwand der Geruchsdetektion sowie für die gesonderte Zerlegung und Disposition.

Die Politik fordert inzwischen den Handel auf „sich klar zu positionieren, welche Art von männlichen Schlachtschweinen er ab spätestens 1. Januar 2021 vermarkten möchte” , so der stellvertretende Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Fraktion, Helmut Dammann-Tamke. Die Alternativen seien Eberfleisch oder Fleisch von kastrierten Schweinen – mit Betäubung oder der Immunokastration. Die Landwirte bräuchten Klarheit, da es keine Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration geben werde.

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Übersandt von:
Martina Patterson (16.02.2020; 14:06 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.net

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 16.02.2020
twitter.com/fellbeisser

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