VIER PFOTEN Schweiz – Medienmitteilung vom 16.12.2016

Im Rahmen der Revision verschiedener Verordnungen im Veterinärbereich soll auch die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) geändert werden. Man will dort die Ziff. 1.5 in Anhang 6 aufheben. Mit Verweis auf übergeordnetes Recht, nämlich das Lebensmittelgesetz, wird ausgeführt, die Schlachtung sei nur in bewilligten Schlachtanlagen erlaubt (Art. 16 LMG), womit die Regelung in der VTSchS nicht zulässig sei.

Mit anderen Worten: Die Weideschlachtung soll verboten bzw. die bisherigen Rechtsgrundlagen hierfür beseitigt werden.

Das erste Gesuch für die Weideschlachtung von Nils Müller vom 1.3.2013 wurde abschlägig beantwortet. Es folgte eine Teambildung mit Eric Meili, Berater des Forschunginstiutes für biologischen Landbau (FiBL), Vier Pfoten, der Stiftung Tier im Recht und einem Anwalt. Es wurde eine detaillierte schriftliche Arbeitsanweisung ausgearbeitet. Darauf basierend kam es zu einer Pilotphase von zehn Tieren im Jahre 2015. Dabei konnte in Anwesenheit der Amtstierärzte minutiös aufgezeigt werden, dass das System der Weideschlachtung sicher, stressfrei und hygienisch in der Praxis funktioniert. Im Mai 2016 folgte die definitive Bewilligung bis Ende 2018, welche in Kombination mit dem lokalen Schlachtlokal wieder erneuert werden kann. In der umfangreichen kantonalen Bewilligung ist zu lesen:

Auf Anfrage des Veterinäramtes hin bestätigte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit Schreiben vom 4. September 2014, dass ein Kugelschuss von Rindern auf der Weide durch den Wegfall des belastenden Transportes in den Schlachtbetrieb durchaus positive Tierschutzaspekte haben und unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden kann.

Die Schweiz besteht v.a. aus Grasland. Auf diesem können wir nachhaltig Fleisch produzieren ohne Konkurrenz zur menschlichen Ernährung. Ein solches System kommt ohne Antibiotika aus und wirkt dem wachsenden Problem der resistenten Keime in Spitälern und im Schlachthof entgegen. Es ist erfreulich, dass die Zahl von artgemäss gehaltenen Mutterkühen und Rindern in der Schweiz stetig ansteigt. Genau für diese Tierhaltung braucht es alternative Schlachtkonzepte, da die Urinstinkte und das Herdenverhalten wieder zurückkehren. Dabei ist auch der Arbeitsschutz der beteiligten Menschen nicht ausser Acht zu lassen.

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) erwähnt ausdrücklich die Betäubung mittels Kugelschuss und anschliessender Schlachtung auf dem Hof als gangbare Alternativmethode zum Vorgehen im Schlachthof. Seit der Änderung der tierischen Lebensmittelverordnung (Tier-LMHV) im November 2011 ist in Deutschland der Kugelschuss auf der Weide legalisiert. Wie bei uns muss die Erlaubnis für jeden Betrieb einzeln beantragt werden und unterliegt sehr strengen Genehmigungsrichtlinien.

Die erste europäische Doktorarbeit von Katrin J. Schiffer mit dem Titel: “On-farm slaughter of cattle via gunshot method” hat die Grundlagen erforscht. Fazit: Prämortale Belastungsfaktoren am Tag der Schlachtung beeinträchtigen nicht nur das Tierwohl sondern sich auch nachteilig für die Qualität des Fleisches. Es wurden signifikante Unterschiede zugunsten der Gruppe der mittels Kugelschussmethode geschlachteten Rinder festgestellt.

Sabine Hartmann, Direktorin für Nutztierschutz-Kooperationen, VIER PFOTEN International, Wien:
“Für uns ist es wichtig, dass Tierleid durch die Weideschlachtung wesentlich verringert wird. Zudem steht das Projekt für einen respektvollen Umgang mit dem Tier bis in den Tod. Tierschutz soll nicht am Weidezaun aufhören, sondern bis an das Lebensende gewährleistet sein. Wir glauben, dass das Projekt Weideschlachtung wegweisend ist. Immer mehr Konsumenten weltweit lehnen die industrielle Intensivtierhaltung und ethisch fragwürdige Produkte ab. Mit diesem Projekt hat die Schweiz eine grosse Chance, zu einem Vorreiter in Sachen Tier- und Konsumentenschutz zu werden.”

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Für generelle Fragen zu Ihrer Verfügung:

Bauernhof – Zur chalte Hose
Nils Müller & Claudia Wanger
Hohrütistrasse 12
8127 Forch

Tel.: +41 44 918 04 46
E-Mail: mail@zurchaltehose.ch
Website: www.zurchaltehose.ch

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Für wissenschaftliche Fragen zu Ihrer Verfügung:

Eric Meili, MSc Agr ETH/SIA
Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL)
Research Institute for Organic Agriculture
Senior consultant, FiBL-Agroplan
Widerzellstrasse 36, Barenberg
8608 Bubikon, Switzerland

Tel.: +41 55 243 39 39
Mobil +41 79 236 47 18
E-Mail: eric.meili@fibl.org
Website: www.fibl.org

VIER PFOTEN Schweiz
Enzianweg 4
8048 Zürich
Tel.: +41 43 311 80 90
office@vier-pfoten.ch
www.vier-pfoten.ch

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Andrea Mäder (16.12.2016; 16:04 Uhr)
andrea.maeder@vier-pfoten.org

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 16.12.2016
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