Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung – Pressemitteilung 33/2019 vom 10.04.2019

Auf der am heutigen Mittwoch beginnenden Agrarministerkonferenz berichtet der Bund, wie die betäubungslose Ferkelkastration abgeschafft werden soll. Die Kastration der Tiere bei vollem Bewusstsein ist nur noch bis Ende 2020 erlaubt.

Hierzu erklärt Berlins Agrarsenator Dr. Dirk Behrendt:

„Die Bundeslandwirtschaftsministerin muss einen klaren Fahrplan vorlegen, wie die betäubungslose Kastration so schnell wie möglich beendet wird. Eine erneute Verlängerung dieser Tierquälerei darf es nicht geben.“

Eigentlich sollte es bereits ab 1. Januar 2019 in Deutschland keine betäubungslose Kastration von Ferkeln mehr geben. Im November des vergangenen Jahres stimmte der Deutsche Bundestag jedoch für eine Verlängerung dieser Methode um zwei Jahre. Damit können Ferkel nun bis Ende 2020 bei vollem Bewusstsein kastriert werden. In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge rund 20 Millionen Ferkel.

Die Länder haben im Januar deutlich gemacht, dass tierschutzgerechte Alternativen zur betäubungslosen Kastration oberste Priorität haben. Außerdem forderten sie vom Bund, über die Umsetzungsfortschritte bei der Einführung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration zu berichten.

Bei Rückfragen: Michael Reis, stellv. Pressesprecher, Tel. 9013 – 3644

Mit freundlichen Grüßen,

Im Auftrag
Martina Schöppe
Assistentin des Pressesprechers

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Pressereferat – SenPressAss2
D – 10825 Berlin, Salzburger Straße 21-25,
Tel.: +49 30 9013 – 3611
E-Mail: Pressestelle@senjustva.berlin….
Internet: www.berlin.de/sen/justva/press…

———-

Pressestelle (10.04.2019; 10:32 Uhr)
pressestelle@senjustva.berlin….

———-

Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 10.04.2019
twitter.com/fellbeisser

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein