Animal Rights Watch e.V.
www.presseportal.de/nr/127463

Berlin (ots) – Am 22. Februar bestätigte das Oberlandesgericht Naumburg in dritter Instanz den Freispruch von drei Tierschützer/innen, die 2013 heimlich in der Schweinezucht und -mast Sandbeiendorf Videoaufnahmen vom Leid der Tiere angefertigt hatten. In seiner Begründung unterstrich der Vorsitzende Richter, der rechtfertigende Notstand habe angesichts untätiger staatlicher Kontrollorgane eindeutig vorgelegen. Auch er sah das Handeln der Angeklagten als vollauf gerechtfertigt an, um dem Rechtsgut Tierschutz zur Durchsetzung zu verhelfen. [1] Das Urteil hat große Wellen geschlagen und wird auch in der Agrar-Fachpresse ausgiebig besprochen. Vertreter der Tierindustrie sprechen dabei von “Selbstjustiz”, “Skandal” und einer “Bankrotterklärung”. Wie gewohnt werden die Tierschützer/innen angegriffen und eine strengere Strafverfolgung dieser gefordert, statt sich mit der Kritik an der Tierhaltung auseinanderzusetzen und nach Lösungen zu suchen. Diese Strategie verstärkt einmal mehr die Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Tierindustrie. …

Presseportal.de (Pressemitteilung) – 27.02.2018; 11:00 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 27.02.2018
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