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In einer Pressekonferenz heute mit Landesrat Schneemann und VGT-Obmann Balluch in Eisenstadt wurde der Deal besiegelt: am 4. März Beschluss Gatterjagdverbot im Landtag

Wien (OTS) – Nachdem die Bgld. Landesregierung das von ihr selbst am 9. März 2017 erlassene Gatterjagdverbot am 10. Dezember 2020 wieder aufgehoben hatte, sammelte der VGT innerhalb von 6 Wochen mehr als 26.000 beglaubigte Unterschriften für eine Volksabstimmung gegen diese Aufhebung. Die Landesregierung reagierte, indem sie mit dem VGT in Verhandlungen trat. Man bot an, das Gatterjagdverbot von 2017 im selben Wortlaut wieder zu installieren, wenn die Volksabstimmung zurückgezogen wird. Am heutigen Tag erklärte Landesrat Leonhard Schneemann in einer Pressekonferenz öffentlich, dass die Landesregierung in der nächsten Landtagssitzung am 4. März 2021 ein entsprechendes Gesetz verabschieden werde. Daraufhin zog Daniela Noitz, die Bevollmächtigte für die Volksabstimmung, diese vor den Augen der Medien zurück. Das Amt der Landesregierung stempelte die Rückziehungserklärung und damit war der Deal besiegelt. Es wird keine Volksabstimmung geben und dafür wird das Gatterjagdverbot von 2017 wortwörtlich wieder gesetzlich verankert. …

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APA OTS – 24.02.2021; 11:01 Uhr
www.ots.at/presseaussendung/OT…

Siehe auch:

Keine Volksabstimmung über Gatterjagdverbot
burgenland.orf.at/stories/3091…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 24.02.2021
twitter.com/fellbeisser

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