Pressemitteilung des BVerwG Nr. 65 v. 7.7.2016

Für Tierschutzvereine gelten die europarechtlichen Bestimmungen über den Schutz von Tieren beim Transport und die tierseuchenrechtliche Anzeigepflicht nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) auf die von ihnen organisierten Vermittlungen von herrenlosen Hunden aus dem europäischen Ausland. …

Neue Juristische Wochenschrift – 07.07.2016
rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 07.07.2016
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