Sehr geehrte Damen und Herren,

der Tierschutzbeauftragte in Baden-Württemberg hat kürzlich eine Empfehlung an die Kommunen herausgegeben, wie man beim Erlassen eines kommunalen Wildtierverbots das Bundesrecht am geschicktesten umgeht. Mit der folgenden Presse-Mitteilung wollen wir zu diesem ungeheuerlichen Vorgang Stellung beziehen.

Zirkustiere: Anleitung zur Behördenwillkür

Seit Jahren versuchen Tierrechtsorganisationen wie z.B. PETA, mit geballter Lobbyarbeit ein Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus durchzusetzen ( www.huffingtonpost.de/dennis-w… ). Die aktuelle Rechtslage in Deutschland ist eindeutig: Wie für jede Form der Tierhaltung, gilt auch für den Zirkus das Tierschutzgesetz. Wie gut oder schlecht eine Tierhaltung ist, bemisst sich am Tierwohl, unabhängig von der gehaltenen Tierart.

Da natürlich ein Elefant andere Bedingungen an sein Umfeld stellt als ein Pferd, sind die besonderen Anforderungen von Wildtieren in Leitlinien geregelt ( www.huffingtonpost.de/daniel-b… ), die ein Expertengremium ausgearbeitet hat. Biologen, Tiermediziner und Zirkusleute saßen an einem Tisch und haben eine solide Grundlage geschaffen, die Maßstab für all die Kontrollen ist, denen sich ein Zirkus in jeder Gastspielstadt aufs Neue stellt.

In Anbetracht dieser Situation sind sämtliche Bestrebungen für ein generelles Verbot der Wildtierrhaltung bislang politisch berechtigterweise ins Leere gelaufen, stellen sie doch einen erheblichen Eingriff in die freie Berufsausübung dar, in ein hohes, durch unsere Verfassung geschütztes Gut also. Der Bundestag als höchste gesetzgebende Instanz hat einem solchen Verbot eine klare Absage erteilt.

Man sollte meinen, damit sei das Thema erledigt. Doch die Lobbyarbeit geht weiter und setzt heute schon bei den Kommunen an, auf deren öffentliche Plätze die Zirkusse als Gastspielstätten angewiesen sind. Kein Gastspiel verläuft heute ohne dass Tierrechtsorganisationen im Vorfeld massiv auf die Stadtverwaltungen einwirken, kommunale Wildtierverbote zu erlassen.

Deren Rechtsgrundlage ist indes dürftig. So haben z.B. die Landgerichte in Darmstadt und Chemnitz festgestellt, dass der Verfügungsspielraum einer Kommune nicht die Einschränkung von Grundrechten einschließt. Die „Wildtierverbote” dort wurden, kaum erlassen, schon wieder gekippt.

Für die Zirkusse ist die Praxis lästig und teuer, da sie sich ihr Recht auf Ausübung ihres Geschäfts nun immer öfter vor Gericht erstreiten müssen. Doch damit noch nicht genug: Der Tierschutzbeauftrage des Landes Baden Württemberg hat kürzlich eine Empfehlung an die Kommunen herausgegeben, wie sie am geschicktesten die Beschlusslage des Bundes umgehen und dennoch Wildtierverbote durchsetzen können.

Es wird argumentiert, dass „sachliche Gründe” dafür ausreichten, auf öffentlichen Flächen auch Veranstaltungen zu verbieten, die völlig rechtskonform sind. Folgt man der Argumentation, so ist Tür und Tor geöffnet für Behördenwillkür. Wer urteilt über das Vorliegen „sachlicher Gründe”? Tut es der Bürgermeister, je nach politischer Großwetterlage? Tut es jedes Veterinäramt für sich, ohne sich an bundesweit gültige Gesetze und Leitlinien halten zu müssen?

Kann in Zukunft auch dem Fleischer der Stand auf dem Wochenmarkt verwehrt werden, wenn der Stadtrat mehrheitlich aus Vegetariern besteht? Man muss sich dies einmal vor Augen führen: Eine staatliche Instanz versendet Empfehlungen, um nach Gutdünken eine höher stattliche Instanz zu umgehen. Dies ist nichts anderes als eine Anleitung zu staatlicher Willkür.
Für die Tierrechtsorganisationen sind kommunale Verbote bloß Etappensiege auf ihrem Weg zum tierfreien Zirkus. Gerne wird damit argumentiert, dass in vielen Ländern bereits Wildtierverbote existierten ( www.huffingtonpost.de/2014/12/… ). Das ist eine Verzerrung der Realität. Sicher, es gibt Beispiele: In Dänemark sind Wildtiere im Zirkus verboten, mit großzügigen Ausnahmeregelungen, sodass alle großen dänischen Zirkusse mit Elefanten reisen.

In Griechenland sind Wildtiere im Zirkus verboten und keiner merkt es, weil es gar keine Zirkusse in diesem Land gibt. In Teilen von Spanien sind Wildtiere im Zirkus verboten und man erfreut sich stattdessen an so tierfreundlichen Unterhaltungsformen wie Stierkampf. Auch in Mexiko sind Wildtiere im Zirkus verboten und wurden in der Folge in großer Zahl mangels Unterbringungsmöglichkeiten getötet.

Es bleibt zu hoffen, dass im Fall kommunaler Wildtierverbote die Gerichte dem Geltungsdrang der Lokalpolitik weiterhin Einhalt gebieten. Zirkusunternehmen und Tierlehrer wissen um die Bedürfnisse ihrer vierbeinigen Partner in der Regel besser als ihre lautstarken Kritiker. Und wenn in diesem Land rechtschaffene Unternehmen von Behörden ohne jede Grundlage Steine in den Weg gelegt bekommen, dann ist das nicht nur für Freunde des Zirkus eine bedenkliche Entwicklung.

Geschrieben von: Daniel Burow.

Bildmaterial in druckfähiger Auflösung senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.

Pressekontakt:

Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“
c/o Dirk Candidus
Kupferbergstraße 40 c
67292 Kirchheimbolanden

Homepage: www.tiere-gehoeren-zum-circus….
E-Mail: presse@tiere-gehoeren-zum-circ…
Facebook: www.facebook.com/Aktionsbuendn…

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Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“ (11.08.2015; 23:58 Uhr)
news@meltwaterpress.com

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 12.08.2015
twitter.com/fellbeisser

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