Sehr geehrte Damen und Herren,

das fragwürdige Verhalten von Cornelie Jäger, der Tierschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, macht die folgende Presse-Mitteilung notwendig.

Tierschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg gibt Anleitungen zum Umgehen von Bundesgesetzen

In immer mehr Städten werden infolge der Lobbyarbeit von Tierrechtsorganisationen kommunale Verbote für die Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben diskutiert. Die bundesweite Rechtslage ist indes eindeutig: Wie für jede Form der Tierhaltung gilt auch für den Zirkus das Tierschutzgesetz. Wie eine Tierhaltung zu bewerten ist, bemisst sich am Tierwohl, unabhängig von der Tierart. Amtstierärzte führen in jeder Gastspielstadt entsprechende Kontrollen durch. Die besonderen Anforderungen, die bestimmte Tierarten wie z.B. Elefanten oder Großkatzen stellen, sind in Leitlinien festgehalten, die von einem Expertengremium erarbeitet wurden.

Kommunen, die ein Wildtierverbot erlassen, setzen sich über diese Bundesgesetzeslage hinweg und schränken in unangemessener Weise die Berufsfreiheit der Zirkusleute ein. So haben die Gerichte in Chemnitz und Darmstadt bereits geurteilt und entsprechende Verbotsvorhaben gekippt. In Erding befindet sich ein ähnliches Verbot zurzeit in der Berufung. Die Städte Aschaffenburg und Hettstedt haben erst kürzlich in Entscheidungen des Stadtrats Anträge für ein Wildtierverbot klar abgelehnt. Zu groß waren die rechtlichen Bedenken einerseits, zu schwach die inhaltliche Argumentationsbasis für ein Verbot andererseits. So hat in Aschaffenburg der Zirkus Charles Knie kurz zuvor in einer Informationsveranstaltung für Politiker auf volle Transparenz gesetzt und die hohen Standards seiner Tierhaltung unterstrichen.

In Heilbronn dagegen, wo Charles Knie bereits viele Jahre ohne jede Beanstandung der Behörden einen Weihnachtscircus veranstaltet, zeigte sich die Politik für solcherlei Angebote nicht offen. Ohne eine Einladung zum Dialog anzunehmen, hat der Stadtrat von Heilbronn kürzlich ein Wildtierverbot erlassen.

Die Tierschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Cornelie Jäger, ist sich des rechtlich schwachen Fundaments eines solchen Verbots offenbar bewusst. Ihre Behörde schickte eine Empfehlung an die Kommunen des Landes heraus, wie die Gesetzeslage des Bundes am besten rechtssicher zu umgehen sei. Darin wird argumentiert, dass “sachliche” Gründe ausreichten, um Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen zu unterbinden, auch wenn diese völlig rechtskonform seien. Worin diese sachlichen Gründe bestehen, bleibt dabei vage. Schließlich hat sich die höchste gesetzgebende Instanz, der Bundestag, mit klarer Begründung gegen ein Wildtierverbot ausgesprochen. Jäger dagegen spricht der Rhein-Neckar-Zeitung gegenüber vom Zirkus mit Wildtieren als “überholtem Zeitphänomen”: Hieraus spricht weniger sachliche Begründung als vielmehr subjektiv empfundener Zeitgeist.

Das Aktionsbündnis “Tiere gehören zum Zirkus” sieht in dem Vorgehen einen Akt der Behördenwillkür. Zirkusunternehmen bleibt so nur der Gang vor Gericht, um das Recht, ihrem Gewerbe nachzugehen, zu erstreiten. Es bleibt zu hoffen, dass das Verbot in Heilbronn so wie einige andere zuvor keinen Bestand haben wird.

Geschrieben von: Daniel Burow

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Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“ (09.12.2015; 21:42 Uhr)
news@meltwaterpress.com

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 10.12.2015
twitter.com/fellbeisser

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