VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN VGT.at – Pressemitteilung vom 18.02.2020

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Wien, am 18.02.2020

Anfragebeantwortung durch das Tierschutzministerium sieht tierschutzgerechten Liegebereich nur durch die Größe und nicht durch die Bodenbeschaffenheit bestimmt.

Wer meint, ein Vollspaltenboden sei angenehm, soll doch einmal ein paar Nächte darauf verbringen, zeigt sich VGT-Obmann Martin Balluch über die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch das Tierschutzministerium erbost. Die Grüne Tierschutzsprecherin hatte noch von der Regierung Bierlein wissen wollen, was für praktische Konsequenzen die Adaptierung des Wortlauts der Verordnung zur Haltung von Schweinen, die lediglich von einem größenmäßig angenehmen Liegebereich spricht, an den Wortlaut der EU-Richtlinie haben wird. Diese schreibt nämlich einen physisch angenehmen Liegebereich für Schweine vor. Laut der Österreichischen Verordnung ist aber nicht einmal ein extra Liegebereich vorgesehen. Daran soll sich aber laut Anfragebeantwortung auch nichts ändern. Wörtlich schreibt das Tierschutzministerium dazu: bei der Beurteilung des tierschutzgerechten Liegebereichs [wird] vor allem die Größe als Kriterium herangezogen. Das wären dann laut Österreichischer Verordnung 0,55 m² für ein 85 kg schweres Schwein! Auf so wenig größenmäßig angenehmem Platz kann das Tier nicht einmal seitlich liegen!

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Online-Version des Artikels:
vgt.at/presse/news/2020/news20…

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Verein Gegen Tierfabriken (18.02.2020; 10:41 Uhr)
medien@vgt.at

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 18.02.2020
twitter.com/fellbeisser

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