Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. zur drohenden Verlängerung der geplanten letalen Entnahme des Rodewalder Wolfes (Niedersachsen)

Die DJGT ist der Meinung: Die erteilte Ausnahmegenehmigung und die bisher erteilten Verlängerungen zur letalen Entnahme des Rodewalder Wolfes sind rechtwidrig. Eine weitere Verlängerung wäre unionsrechtswidrig und kommt aus juristischer Sicht nicht in Betracht.

Anlässlich der letzten Verlängerung der Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme des Rodewalder Wolfes (GW 717m) äußerte sich Niedersachsens Umweltminister Lies gegenüber dem NDR (Beitrag v. 30.09.20191) dahingehend, dass der Leitwolf weg müsse. An dieser Einschätzung der Lage hat sich seiner Ansicht nach auch in der Zeit nach Erlass der ersten Ausnahmegenehmigung vom 23.01.2019 nichts geändert; derzeit bestünden keine Alternativen. Dieser Bewertung widerspricht die DJGT entschieden.

Zusammenfassung

Die Ausnahmegenehmigung vom 23.01.2019 und sämtliche seither ergangenen Verlängerungsbescheide sind inhaltlich rechtswidrig. Eine weitere Verlängerung der Ausnahmegenehmigung vom 23.01.2019 ist daher zu versagen. …

www.djgt.de/system/files/290/o…

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie die Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zu der drohenden Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme des Rodewalder Wolfes (GW 717m) in Niedersachsen.

Die Berücksichtigung der Stellungnahme ist dringend, da eine weitere Verlängerung der Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme des Wolfes in den kommenden Tagen droht.

Mit freundlichen Grüßen,

Kea Ovie
Bankkauffrau und Diplomjuristin
Vorstandsmitglied

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Dircksenstraße 47
10178 Berlin
www.djgt.de
k.ovie@djgt.de

———- Forwarded message ———
Von: Kea Ovie k.ovie@djgt.de
Date: So., 27. Okt. 2019 um 21:43 Uhr
Subject: Drohende Verlängerung der geplanten letalen Entnahme des Rodewalder Wolfes (Nds.) – Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V.
To: poststelle@nlwkn-nor.niedersac…

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Übersandt von:

Barbara Dr. Wardeck-Mohr (28.10.2019; 21:39 Uhr)
dr-wardeck-mohr-hunde@web.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 29.10.2019
twitter.com/fellbeisser

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