An: Burhan Kesici – Islamrat kesici@islamrat.de

Sehr geehrter Herr Kesici,

haben Sie besten Dank für Ihre Rückäußerung.

Ich habe absolut Verständnis für Ihre jetzige Reaktion – ersuche Sie aber auch, die Dinge aus meiner Sicht zu sehen:

Einst war ich ein sehr um Guthaftigkeit, herzlichem Zusammenleben, bemühter junger Mann, ein richtiger “Gutmensch”. U.a. Mitbegründer der Grünen, (einst) Landesvorsitzender der Tierschutzpartei in Rheinland-Pfalz, “links-liberal” eingestellt, sozial engagiert.

Das hat sich im Laufe der Zeit sehr geändert, aufgrund einer überheblich, ja frech auftretenden jungen Muslimschar, die sich den “ungläubigen” Ureinwohnern gegenüber hier oft schlicht rotzig unverschämt benimmt. X-fach könnte ich Beispiele anführen. Es sei so nur das seit Jahren brüllende Schweigen der Muslimvertretungen in Sachen “betäubungsloses Schächten” angeführt.
Man reagiert nicht einmal auf freundliche Anfragen. Siehe beispielhaft mein Erstschreiben an Sie, das auch an andere Muslimorganisationen ging.-

Muslime führen sich überheblich und rücksichtslos auf, als seien sie seit Jahrhunderten hier beheimatet. Der Bogen ist überspannt. Urdeutsche fühlen sich mittlerweile fremd im eigenen Land, und entsprechend hat sich seit einigen Jahren auch meine politische Einstellung gewandelt – und bin so überzeugter Anhänger und Wähler der AfD geworden.

Denn der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern, und auch das Tun den notwendigen politischen Gegebenheiten angepasst werden kann. Mehr siehe dazu, ganz aktuell: www.journalistenwatch.com/2018…

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Dittmann / 15.08.2018
Arbeitskreis für Umweltschutz und Tierschutz –
BAG gegen betäubungsloses Schächten
Postfach 11 55
D-67801 Rockenhausen
Tel.: 0151 / 65 444 016
E-Post: ulrich.dittmann-arbeitskreis-t…

From: Burhan Kesici – Islamrat
Sent: Tuesday, August 14, 2018 10:50 AM
To: ulrich.dittmann-arbeitskreis-t…
Subject: Re: Anfrage zum Kurban Bayrami

Sehr geehrter Herr Dittmann,

wir befinden uns in den Sommerferien und viele unserer Verantwortlichen befinden sich im Urlaub. Trotzdem haben ich unsere Gremien angeschrieben, um Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen.

Nach der jetzigen Email sehe ich davon ab, da ich die Art und Weise Ihrer Kommunikation nicht gutheißen kann.

Mit der Bitte zur Kenntnisnahme,

Burhan Kesici

Vorsitzender
Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland
Colonia-Allee 3
51067 Köln

Geschäftsstelle Berlin:
Boppstraße 4
10967 Berlin

Telefon: +49 (0221) 942240-210
Fax: +49 (0221) 942240-201
Mobil: +49 (0) 177 898 13 78
Email: kesici@islamrat.de

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Offenes Schreiben
An den Islamrat für die BRD

Wir nehmen Bezug auf das untenstehende Schreiben, das Ihnen per Mail am 4. August 2018 zugestellt wurde.

Wie seit Jahren praktiziert, verweigert man von Ihnen die Höflichkeit einer Antwortgebung in dieser Tierschutzsache.

Aber keine Antwort ist auch eine Antwort.-

Ein so ungehobeltes, wurstiges Verhalten, auf schlicht diffamierend-rassistische Weise einen Kontakt mit Deutschen zu verweigern, die Kritik an grauenvollen archaischen betäubungslosen Schächten üben, (diese Praktiken werden von Ihren Glaubensgenossen nach hier eingeschleppt) kann nur nur als ekelerregend bezeichnet werden.

Und Sie wundern sich, wenn ihre Spezies immer unbeliebter werden, in Deutschland?!

Schämen Sie sich, die Gastfreundlichkeit von Deutschland so zu missbrauchen.

Ulrich Dittmann / 14.08.2018

From: AK Dittmann
Sent: Saturday, August 4, 2018 3:04 PM
To: info@islamrat.de
Subject: Anfrage zum Kurban Bayrami

Islamrat für die BRD
Colonia Allee 3

D-51067 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Islamische Opferfest Kurban Bayrami 2018 (21. – 24. August) steht bevor.

Grundsätzlich repräsentiert die Religion des Islam – gemessen an früher üblichen Tötungsarten – eine große Tierfreundlichkeit. War es doch damals, zu archaischen Zeiten, üblich, Tiere mit einem Stein oder Knüppel zu erschlagen, ihnen die Kehle zu durchbeißen, oder gar Fleischfetzen aus dem lebenden Tier zu schneiden. –

Doch die einst als vorbildlich anzusehenden Schlacht-Schächt-Vorschriften, die Intention der Religionsvorgabe “auf beste Art und Weise” (!) durch Kehlschnitt “schonend” zu schlachten, müssen heute als obsolet angesehen werden, analog auch in anderen Bereichen Fortschritte als absolut religionskonform und legitim von Religionsvertretern akzeptiert werden. (z.B. Asepsis und Betäubung bei der Beschneidung der Knaben, oder bei Operationen)

Explizit ist auch festzuhalten: Nicht das Schächten – an sich – steht hier in der Kritik. Nur das archaische, bewusst betäubungslos vorgenommene Schächt-Schlachten von Tieren. Bei denen mit einem mehr oder minder scharfen Messer die vordere Halshaut, Halsmuskeln, Speise- und Luftröhre, sowie beide Halsschlagadern unbetäubt durchtrennt werden – und sie dann an eigenem Blut und Erbrochenem verröcheln.-

Die Begrifflichkeit “Schächten” darf keinesfalls ausschließlich mit betäubungslosem Schächten gleichgesetzt werden, wie es leider im alltäglichen Sprachgebrauch noch oft geschieht.
“Schächten” beinhaltet Schächten “ohne” oder “mit” Betäubung. Und nur letzteres ist in heutiger Zeit akzeptabel. Dies muss immer wieder betont werden.

So will auch niemand den Gläubigen ihre Schächtrituale, (Positionierung, Ausrichtung nach Mekka, Kehlschnitt, Gebetssprechungen etc.) streitig machen. Von Tierschutzseite geht es allein um eine vorherige reversible “In-Ohnmacht-Versetzung” durch Elektroschock der Tiere vor dem Schächtschnitt. Dies kann nicht verboten sein, da zur Zeit der Schriftlegung des Koran – der allein maßgeblich ist – eine solche Elektro-Betäubung nicht bekannt war.

Diese „In-Ohnmacht-Versetzung“ der Tiere durch reversible Elektrobetäubung wird von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten als religionskonform, ja zwingend angesehen – siehe auch Vorgaben des o.a. Islamischen Halal-Zertifizierungsinstitutes (EHZ), Hamburg. (Siehe Anlage)
Ebenso anerkannt ist m.W. mittlerweile “ersatzweise” auch eine gottgefällige Geldspende, gegeben an Arme – gemäß Sure 2/256 : “Es gibt keinen Zwang im Glauben“.

In Deutschland leben mittlerweile weit über 4 Millionen Menschen islamischen Glaubens. Leider halten sich einige von diesen nicht an das hier bestehende Betäubungsgebot und schlachten Tiere – insbesondere anlässlich des Kurban Bayrami Opfer-Festes – immer noch ohne jegliche Betäubung.

Die Folgen: Illegal geschächtete Tiere werden strafbewehrt beschlagnahmt – und Täter, oder sogar Helfer, können mit hohen Geldbußen, bis 25.000 Euro, bestraft werden. Durch pathologische Untersuchung kann übrigens jederzeit bei einem getöteten Tier noch im Nachhinein festgestellt werden, ob es mit, oder ohne Betäubung geschächtet wurde.
Die Ordnungsbehörden sind angewiesen, im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen Gesetze (Schaftransport im Autokofferraum, Schwarz-Schächtungen in Asylheimen, auf Bauernhöfen oder in Feld und Flur) zu achten und auch entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung explizit nachzugehen.

Aber all das ist Ihnen bekannt.-

Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie uns ein kurzes Statement zukommen lassen können, indem Sie die Religionskonformität einer Elektroschock-Betäubung vor dem Schächten – wie in den oben beispielhaft erwähnten EHZ-Richtlinien vorgegeben – bestätigen.

Das würde dann von uns natürlich auch einer Veröffentlichung zugeführt – im Sinne eines harmonischen Zusammenleben von Muslimen und der hier alteingesessenen Bürger. All dies dürfte auch in Ihrem Interesse sein.

In Erwartung Ihrer Rückantwort verbleiben wir so –
mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Dittmann / 04.08.2018
Arbeitskreis für Umweltschutz und Tierschutz –
BAG gegen betäubungsloses Schächten
Postfach 11 55
D-67801 Rockenhausen
Tel.: 0151 / 65 444 016
ulrich.dittmann-arbeitskreis-t…

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AK Dittmann (15.08.2018; 11:46 Uhr)
ulrich.dittmann-arbeitskreis-t…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 15.08.2018
twitter.com/fellbeisser

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