VG Neustadt, Pressemitteilung vom 02.10.2015 zu dem Urteil 3 K 322/15.NW vom 16.09.2015

Ein Anwohner in einem reinen Wohngebiet in Maßweiler im Landkreis Südwestpfalz hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Hundezwingers in einen Taubenschlag. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße mit Urteil vom 16. September 2015 entschieden …

DATEV eG (Pressemitteilung) – 02.10.2015
www.datev.de/portal/ShowPage.d…

Siehe auch:

Neustadt – Gericht: 100 Tauben zu viel für Wohngebiet

Neustadt: Gericht: 100 Tauben zu viel für Wohngebiet

Urteil zur Taubenhaltung im Wohngebiet
www.rechtsindex.de/verwaltungs…

Taubenschlag für 100 Tauben nicht im Wohngebiet
www.juraforum.de/recht-gesetz/…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 02.10.2015
twitter.com/fellbeisser

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