Eine gute Nachricht für den Tierschutz – und ein richtunggebendes Signal für ein harmonisches Zusammenleben der verschiedenen Kulturen!

Betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Tieren ist zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen. Sonst wäre diese Tötungsart laut regulärem Tierschutzgesetz nicht explizit verboten. Nur per “Ausnahmegenehmigung” (§ 4a Abs.2, Nr.2 TierSchG) wird dieses grauenhafte, vorsätzliche und bewußte zu Tode schinden der so genannten “Schächttiere” in Deutschland ermöglicht.
Letztlich heißt dies im Klartext, dass Minderheiten der Muslime und Juden hier Sonderrechte für ein grausames zu Tode quälen von Tieren beanspruchen und auch praktizieren – unterstützt von unser etablierten Politikerkaste jeglicher Couleur …

Selten genug – hier aber nun eine wirklich gute Nachricht:
Der durch seine Schächt-Prozesse bundesweit bekannt gewordene Schächt-Metzger Rüstem Altinküpe hat aufgegeben und seinen Schächtschlachthof in Aßlar geschlossen – so die sehr erfreuliche Meldung von PETA. Diese Organisation hatte sich u.a. auch hier jahrelang vehement eingesetzt, diese absolut überflüssige, archaisch-anachronistische Tierquälerei zu unterbinden.

Danke an PETA und insbesondere in dieser Sache an Wolfgang Penzler, Marburg, der sich hier und bundesweit als PETA-Aktivist engagiert gegen Tierquälereien jeglicher Art einsetzt.
Siehe auch:
www.pro-iure-animalis.de/index…
wolodja.blog.de/2014/07/07/inf…
www.veganblog.de/2014/07/02/sc…

Ulrich Dittmann / 07.07.2014
Arbeitskreis für Umweltschutz und Tierschutz –
Bundesarbeitsgruppe gegen betäubungsloses Schächten

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Ulrich Dittmann Arbeitskreis Tierschutz (07.07.2014; 10:09 Uhr)
ulrich.dittmann-arbeitskreis-t…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 07.07.2014
twitter.com/fellbeisser

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